Länder sollen Rx-Boni verfolgen |
Alexander Müller |
05.08.2025 16:00 Uhr |
Der gesundheitspolitische Sprecher der AfD, Martin Sichert, wollte in seiner Kleinen Anfrage noch wissen, welche Maßnahmen die Bundesregierung zur Information von Fachöffentlichkeit und Bevölkerung hinsichtlich der Preisbindung ergriffen habe. Die Antwort aus dem BMG hierzu fällt knapp aus: Der regulatorische Rahmen ergebe sich aus dem Arzneimittelgesetz, der Arzneimittelpreisverordnung und dem SGB V. Die Regelungen seien online abrufbar.
Was mehrere Fragen zu den Lobbytätigkeiten von Doc Morris betrifft, kann die Regierung der AfD die gewünschten Listen nicht liefern. Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche in einer Legislatur bestehe nicht und Gesprächsinhalte würden auch nicht protokolliert. Es wird aber auf die einschlägigen Lobbyregister verwiesen.
Grundsätzlich sei die Einbindung von Verbänden und anderen Interessenvertretern in Form von Anhörungen und Stellungnahmen aber »ein zentraler Bestandteil demokratischer Gesetzgebungsprozesse«, um unterschiedliche Perspektiven in den politischen Entscheidungsprozess einfließen zu lassen, stellt das Ministerium klar.
Bezogen auf die in der Anfrage kritisierte Plattformökonomie versichert die Regierung, dass Chancen und Risiken gleichermaßen in den Blick genommen würden. Eine ressortübergreifende Positionierung zur Plattformökonomie im Gesundheitswesen befinde sich in Abstimmung, insbesondere im Kontext der weiteren Ausgestaltung der Digitalgesetze und der Gesundheitsdatennutzung.
Die neue Regierung will die unfairen Wettbewerbebedingungen zwischen Versendern und Vor-Ort-Apotheken aber noch an anderer Stelle stärken: Sorge verweist auf den Koalitionsvertrag, in dem sich Union und SPD darauf verständigt haben, »bei der Einhaltung von Kühlketten und Nachweispflichten im Versand weitere Vorgaben zu treffen«. Entsprechende Regelungsvorschläge blieben aber noch abzuwarten, so der Staatssekretär. Ministerin Warken hatte gegenüber der PZ angekündigt, gegebenenfalls schon zum Deutschen Apothekertag mit einem Lösungsvorschlag zu kommen.
Die maßgeblichen Anforderungen für Versender sind in § 11a Satz 1 Apothekengesetz und § 17 Absatz 2a Apothekenbetriebsordnung definiert. Es geht um Verpackung, Transport und ein Qualitätssicherungssystem zur Sendungsverfolgung. Zudem müsse eine ordnungsgemäße pharmazeutische Beratung gewährleistet sein und die Aushändigung des Arzneimittels dürfe nur an den konkreten Adressaten erfolgen, betont das BMG. Die Überwachung des Versandhandels obliege wiederum den zuständigen Landesbehörden.
Aktuell sieht die Regierung die flächendeckende Arzneimittel-Versorgung durch den Versandhandel nicht als gefährdet an. Schließlich sei dessen Marktanteil nach wie vor gering. Außerdem könnten die Apotheken vor Ort seit 2020 den Kassen 2,50 Euro für den Botendienst in Rechnung stellen.
Der gesundheitspolitische Sprecher der AfD ist mit der Antwort der Regierung nicht zufrieden. Die schwarz-rote Koalition ziehe sich hinter föderalen Zuständigkeiten und europäischer Bürokratie zurück. Zentralen Fragen zur Einflussnahme von Lobbyisten, internationalen Investoren und der fortschreitenden Machtausweitung ausländischer Plattformen wie Doc Morris weiche die Bundesregierung mit Nichtwissen oder Verweisen auf andere Akteure aus, heißt es in einer Pressemitteilung.