Länder sollen auf Erhöhung der Apothekenvergütung pochen |
Jennifer Evans |
28.04.2023 12:00 Uhr |
In einem gemeinsamen Antrag von Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Baden-Württemberg kommt das Thema Rabattverträge auf den Tisch. Laut ALBVVG-Entwurf sind bei der Rabattvertragsvergabe europäische Standorte zu berücksichtigen – allerdings nur, wenn es um Antibiotika geht. Die Antragsteller fordern, die entsprechende Regelung für eine EU-Produktion auf solche Präparate auszuweiten, die »versorgungsrelevante und versorgungskritische Wirkstoffe enthalten« und beziehen sich insbesondere auf Arzneimittel zur Behandlung onkologischer Erkrankungen sowie biotechnologisch hergestellte Arzneimittel. Darüber hinaus pocht Baden-Württemberg zusätzlich darauf, die im Gesetzentwurf geplante Laufzeit für solche Rabattverträge von zwei auf mindestens fünf Jahre zu verlängern.
Auf die Präqualifizierung zielt ein weiterer Antrag ab, ebenfalls aus Nordrhein-Westfalen. Demnach soll die Apothekenbetriebserlaubnis als Qualifikation zur Abgabe von Hilfsmitteln ausreichen, das Qualitätssicherungssystem für Arzneimittel ebenfalls für Hilfsmittel greifen. Als Begründung heißt es unter anderem, dass man angesichts des Fachkräftemangels Ressourcen sparen müsse. »Vielerorts führe der Präqualifizierungszwang dazu, dass ein Teil der Apotheken aus Ressourcengründen den bürokratischen Aufwand der Präqualifizierung nicht eingehen und damit auf die Abgabe von apothekenüblichen Hilfsmitteln verzichten.«
Die Empfehlungen des Gesundheitsausschusses kommen bei der ABDA naturgemäß gut an. »Man sieht hier sehr deutlich, dass die Expertinnen und Experten aus den Landesministerien viel näher an den wirklichen Problemen und Herausforderungen im Versorgungsalltag sind«, so ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening. Die Bundesländer hätten schlichtweg verstanden, wie groß der Druck auf die Apothekenteams nach der Coronavirus-Pandemie und durch die Lieferengpass-Krise sei. »Sie haben auch verstanden, dass wir unbedingt sofort finanzielle und bürokratische Entlastungen brauchen, um die Versorgung aufrechtzuerhalten«, so Overwiening.
Jetzt bleibt abzuwarten, ob das Plenum des Bundesrats diesen Ratschlägen folgt und einige der Anregungen aus den Ländern es tatsächlich ins Gesetz schaffen werden. Zu bedenken ist: Das ALBVVG ist grundsätzlich nicht zustimmungspflichtig.