Länder kritisieren geplante Apothekenreform |
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit bitten die Bundesregierung daher »schnellstmöglich die erforderlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, um noch vorhandene Apotheken in ihren Strukturen zu stärken und wirtschaftlich zu stabilisieren und Eingriffe mit massiven negativen Auswirkungen auf das Apothekennetz zu verhindern«, heißt es in dem Beschluss weiter.
Die GMK-Mitglieder nehmen zudem Bezug auf den Beschluss der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 6. November 2023 und bitten die Bundesregierung die inhabergeführte Apotheke dauerhaft zu erhalten. »Sie lehnen Filialapotheken ohne apothekerliche Aufsicht ab.« Die persönliche, fachkundige Medikationsberatung durch approbierte Apothekerinnen und Apotheker trage wesentlich zur Therapietreue, zur Anwendungssicherheit und damit zum Therapieerfolg bei. Sie leiste einen wertvollen Beitrag bei der angespannten Arzneimittelversorgungslage.
Damit stellen sich die Länder eindeutig gegen Minister Karl Lauterbachs (SPD) Pläne zur Etablierung von Zweigapotheken und Filialen in PTA-Vertretung und ohne dauerhafte Präsenz einer Apothekerin oder eines Apothekers.
Nach der Gesundheitsministerkonferenz bekannte sich Lauterbach erneut zu seinem Gesetzesentwurf: »Wir wollen die inhabergeführten Apotheken stützen. Da kann man unterschiedlicher Meinung über die Rolle der Telepharmazie sein. Der Bund sieht eine wichtige Rolle für die Telepharmazie. Auch wir wollen die inhabergeführte Apotheke schützen.« Man dürfe die Arzneimittelversorgung nicht dem Versandhandel oder großen Konzernen überlassen.
Auch der Gesundheitsminister des Landes Nordrhein-Westfalen, Karl-Josef Laumann (CDU), betonte den Wert der deutschen Apothekenlandschaft: »Wir haben nie großartig Apothekenpolitik machen müssen. Die Apotheken waren da und das System lief sehr gut. Jetzt haben wir eine Situation, dass die Apotheken in einen riesigen Kostendruck gekommen sind. Hinzu kommt ein Fachkräfteproblem«, erklärte der Landespolitiker. Die Freiberuflichkeit und die inhabergeführte Apotheke müssten laut Laumann unbedingt Teil des deutschen Gesundheitswesens bleiben.
Es bleibt nun abzuwarten, ob und in welchem Ausmaß Lauterbach noch beim Reformgesetz nachbessern wird. Das wird sich im parlamentarischen Verfahren zeigen. Stoppen können die Länder die Apothekenreform jedenfalls nicht. Das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig, wie aus dem Entwurf hervorgeht.