Länder kritisieren geplante Apothekenreform |
Kerstin von der Decken (Gesundheitsministerin Schleswig-Holstein), Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und Karl-Josef Laumann (Gesundheitsminister Nordrhein-Westfalen) (v.l.n.r.) traten nach der Gesundheitsministerkonferenz gemeinsam vor die Presse. / Foto: Schleswig-Holstein / Screenshot
Auf der nun beendeten Gesundheitsministerkonferenz in Lübeck befassten sich die Länder auch mit der Sicherung der Arzneimittelversorgung und der Lage der Apotheken. Offensichtlich sehen sie weiteren Handlungsbedarf, um die Offizinen hierzulande wirtschaftlich zu stärken. Per Beschluss fordern sie die Bundesregierung auf, die Rahmenbedingungen so anzupassen, dass die inhabergeführten Apotheken erhalten bleiben.
Die bisher in Aussicht gestellten Maßnahmen zur Apothekenhonorar- und Apothekenstrukturreform reichten nach Ansicht der Länder nicht, um die Lage der Apotheken nachhaltig zu verbessern und eine zuverlässige und niederschwellige Versorgung zu gewährleisten, heißt es heute in einem Statement nach Ende der zweitägigen Konferenz.
Dazu fassten die Länder folgenden Beschluss: »Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder fordern eine Umsetzung des GMK-Beschlusses vom 5. und 6. Juli 2023 zur Sicherstellung der flächendeckenden Arzneimittelversorgung durch Einführung neuer Finanzierungskonzepte für Apotheken.« Dabei verweisen sie auch auf das sogenannte Skonto-Urteil des BGH.
Insbesondere zu erwartende erhebliche finanzielle Einbußen durch besagtes Urteil vom 8. Februar 2024 (AZ I ZR 91/23) erforderten eine rasche Anpassung der finanziellen Rahmenbedingungen, um ein Apothekensterben zu verhindern und die Arzneimittelversorgung weiter sicherzustellen, heißt es in dem Beschluss.
Vor diesem Hintergrund begrüße man die Bemühungen der Bundesregierung, verbesserte Rahmenbedingungen für eine verlässliche Versorgung durch die Apotheken zu schaffen. »Aus Sicht der Länder sind die bisher in Aussicht gestellten Maßnahmen zur Apothekenhonorar- und Apothekenstrukturreform jedoch erkennbar unzureichend evaluiert, um die Lage der Apotheken nachhaltig zu verbessern und eine zuverlässige und niederschwellige Versorgung zu gewährleisten.«
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit bitten die Bundesregierung daher »schnellstmöglich die erforderlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, um noch vorhandene Apotheken in ihren Strukturen zu stärken und wirtschaftlich zu stabilisieren und Eingriffe mit massiven negativen Auswirkungen auf das Apothekennetz zu verhindern«, heißt es in dem Beschluss weiter.
Die GMK-Mitglieder nehmen zudem Bezug auf den Beschluss der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 6. November 2023 und bitten die Bundesregierung die inhabergeführte Apotheke dauerhaft zu erhalten. »Sie lehnen Filialapotheken ohne apothekerliche Aufsicht ab.« Die persönliche, fachkundige Medikationsberatung durch approbierte Apothekerinnen und Apotheker trage wesentlich zur Therapietreue, zur Anwendungssicherheit und damit zum Therapieerfolg bei. Sie leiste einen wertvollen Beitrag bei der angespannten Arzneimittelversorgungslage.
Damit stellen sich die Länder eindeutig gegen Minister Karl Lauterbachs (SPD) Pläne zur Etablierung von Zweigapotheken und Filialen in PTA-Vertretung und ohne dauerhafte Präsenz einer Apothekerin oder eines Apothekers.
Nach der Gesundheitsministerkonferenz bekannte sich Lauterbach erneut zu seinem Gesetzesentwurf: »Wir wollen die inhabergeführten Apotheken stützen. Da kann man unterschiedlicher Meinung über die Rolle der Telepharmazie sein. Der Bund sieht eine wichtige Rolle für die Telepharmazie. Auch wir wollen die inhabergeführte Apotheke schützen.« Man dürfe die Arzneimittelversorgung nicht dem Versandhandel oder großen Konzernen überlassen.
Auch der Gesundheitsminister des Landes Nordrhein-Westfalen, Karl-Josef Laumann (CDU), betonte den Wert der deutschen Apothekenlandschaft: »Wir haben nie großartig Apothekenpolitik machen müssen. Die Apotheken waren da und das System lief sehr gut. Jetzt haben wir eine Situation, dass die Apotheken in einen riesigen Kostendruck gekommen sind. Hinzu kommt ein Fachkräfteproblem«, erklärte der Landespolitiker. Die Freiberuflichkeit und die inhabergeführte Apotheke müssten laut Laumann unbedingt Teil des deutschen Gesundheitswesens bleiben.
Es bleibt nun abzuwarten, ob und in welchem Ausmaß Lauterbach noch beim Reformgesetz nachbessern wird. Das wird sich im parlamentarischen Verfahren zeigen. Stoppen können die Länder die Apothekenreform jedenfalls nicht. Das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig, wie aus dem Entwurf hervorgeht.