Minderjährige dürfen ab dem 12. April bundesweit kein Lachgas mehr erwerben oder besitzen. / © Imago/Funke Foto Services
Der Frühling nimmt Fahrt auf und Ostern steht kurz vor der Tür, im April kommen auf Verbraucherinnen und Verbraucher aber nicht nur Ferien und gutes Wetter zu. Welche Änderungen bringt der neue Monat?
Minderjährige dürfen ab dem 12. April bundesweit kein Lachgas mehr erwerben oder besitzen. Generell verboten werden der Online-Handel mit Lachgas und der Kauf an Automaten. Gerade für Minderjährige ist der Konsum von Lachgas mit hohen Gesundheitsrisiken verbunden – von Bewusstlosigkeit bis hin zu bleibenden Schäden des Nervensystems. Strikte Regeln kommen auch für die als K.-o.-Tropfen bekannten Chemikalien Gamma-Butyrolacton (GBL) und 1,4-Butandiol (BDO).
Starke Raucherinnen und Raucher haben ab dem 1. April Anspruch auf eine jährliche kostenlose Untersuchung zur Früherkennung von Lungenkrebs. Aktive und ehemalige Raucher im Alter zwischen 50 und 75 Jahren können sich künftig alle 12 Monate mittels Niedrigdosis-Computertomographie (NDCT) untersuchen lassen. Die Leistung wird von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Bis man einen Termin bekommt, könnte es allerdings noch etwas länger dauern. Ärztinnen und Ärzte sowie Radiologinnen und Radiologen brauchen dafür eine besondere Fortbildung, letztere darüber hinaus eine Genehmigung, wie der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) mitteilte.
Biosimilars müssen in der Apotheke künftig unter bestimmten Bedingungen ausgetauscht werden. Ab dem 1. April gelten dieselben Preisvorgaben wie bei Generika. Referenzarzneimittel bei Biologika ist entsprechend ein biotechnologisch hergestelltes biologisches Arzneimittel, auf das bezugnehmend ein Biosimilar oder ein Bioidentical zugelassen ist. Bei Bestehen eines Rabattvertrags muss dieser beachtet werden, ansonsten muss die Apotheke eines der vier peisgünstigsten Arzneimittel abgeben. Warum in den Apotheken mit Ärger zu rechnen ist, erklärt PZ-Senior-Editor Theo Dingermann in seinem Kommentar.