Lachgas: Mehrheit für bundesweites Verbot für Minderjährige |
76 Prozent für ein bundesweites Verbot des Verkaufs von Lachgas an Kinder und Jugendliche. / © Picture Alliance/Robin Utrecht
Gemäß einer repräsentativen Forsa-Umfrage, die im Auftrag der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) durchgeführt wurde, sprachen sich 76 Prozent der Befragten für ein bundesweites Verbot von Besitz und Erwerb von Lachgas, auch als Distickstoffmonoxid (N2O) bezeichnet, für Kinder und Jugendliche aus.
Lachgas ist seit einigen Jahren als Partydroge auf dem Vormarsch. Konsumenten atmen den euphorisierenden Stoff, der in der Medizin als leichtes Betäubungsmittel gegen Ängste und Schmerzen eingesetzt wird, über Luftballons ein. KKH-Präventionsexperte Justin Onyechi warnt: »Die Partydroge ist ein gefährlicher Spaß, der zulasten der Gesundheit geht. Wir müssen Minderjährige unbedingt davor schützen.«
Lachgas sei als weitverbreitetes Treibgas in Spraydosen und Kartuschen problemlos, preisgünstig und legal für jedermann erhältlich, heißt es in einer aktuellen Information der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages. Ein regelmäßiger Konsum könne »schwerwiegende und auch chronische neurologische Störungen nach sich ziehen« und ein dauerhafter Konsum »zu einer Beschädigung von sensorischen Nerven und damit einhergehenden chronischen Beschwerden wie Lähmungserscheinungen, Taubheitsgefühlen und Problemen des Bewegungsapparates bis hin zum Verlust der Gehfähigkeit führen«.
In einzelnen Bundesländern, Kommunen und Landkreisen gibt es bereits ein solches Verkaufsverbot, anderswo ist es geplant.
Eine bundesweite Regelung gibt es bisher aber nicht. Im November hatte das Bundeskabinett zwar entsprechende Pläne von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) auf den Weg gebracht, diese wurden aber wegen der Bundestagswahl nicht mehr umgesetzt. Das Thema wurde aber auch in den laufenden Koalitionsverhandlungen von Gesundheitsexperten von Union und SPD besprochen, sodass es einen Neuanlauf geben könnte.