KV lotst Patienten in den Versandhandel |
Dr. Norbert Metke ist Vorstandsvorsitzender der KV Baden-Württemberg. / Foto: KVBW/Jürgen Altmann
Die KV Baden-Württemberg (KVBW) ist mit mehr als 20.000 Mitgliedern die zweitgrößte KV in Deutschland. In einer in der vergangenen Woche veröffentlichten Pressemitteilung teilt Norbert Metke, Vorstandsvorsitzender der KVBW, gegen die Apothekerinnen und Apotheker aus. Er macht keinen Hehl daraus, dass ihm die pharmazeutischen Dienstleistungen, die Apothekenteams seit Kurzem anbieten dürfen, ein Dorn im Auge sind.
Als »völlig absurd« bezeichnete es der KV-Chef, wenn der Gesetzgeber bestimme, dass Millionen aus den Töpfen der Krankenkassen in die Geldbeutel der Apotheker fließen sollten und sich dafür eine Leistung ausgedacht habe, für die es weder eine Notwendigkeit noch einen Nutzen für die Patienten gebe. So habe der Gesetzgeber mit dem Vor-Ort-Apothekenstärkungs-Gesetz (VOASG) zusätzliche Leistungen für die Apotheken festgelegt. Danach erhalten Apothekerinnen und Apotheker für eine erweiterte Medikationsberatung 90 Euro. Dies summiere sich pro Jahr zu einem Millionenbetrag, der aus den Beiträgen der Versicherten und der Unternehmen bezahlt werde.
Da die Apotheken keinen Beitrag zu einer Medikation und schon gar nicht bei Schwerkranken leisten könnten, handele es sich um eine reine Alibi-Veranstaltung, um irgendeinen Grund zu finden, den Apothekern zusätzliche Mittel zukommen zu lassen, monierte Metke. Die Beratung umfasse lediglich in einer etwas erweiterten Form das, was Apotheker heute schon leisten müssten und wofür sie bisher schon vergütet würden. »Es stiftet keinen Nutzen für die Versorgung, es gibt keine Notwendigkeit, es widerspricht allen Regelungen des Gesundheitssystems. Und es kostet Geld, das für andere Zwecke nachher nicht zur Verfügung steht«, fasste der Ärztevertreter seine Kritik zusammen.
Als Reaktion auf die Einführung der pharmazeutischen Dienstleistungen gab der Baden-Württemberger KV-Chef Ärzten und Patienten rechtlich fragwürdige Empfehlungen. »Wir werden auf alle Fälle unsere Mitglieder auf die Möglichkeit eines barrierefreien Zugangs zu Medikamenten über Internetapotheken hinweisen, mindestens für die Patientinnen und Patienten, die darauf angewiesen sind«, kündigte Metke an. Er schreckte auch vor Polemik nicht zurück, wenn er betonte, dass die KVBW die Patienten informieren wolle, dass sie sich bei Fragen zu Arzneimitteln besser an diejenigen wenden sollten, die das umfassend gelernt hätten. Und das seien die Ärzte, nicht die Apotheker. Über die Risiken von Selbstmedikationen durch nicht verschreibungspflichtige Mittel sollten die Patientinnen und Patienten ebenfalls aufgeklärt werden, führte Metke aus.
Dass im Entwurf für das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz vorgesehen ist, die extrabudgetäre Vergütung für neue Patienten zu streichen, kritisierte der Vorstandsvorsitzende scharf. »Wir können es kaum glauben, dass der Bundesregierung der Geldbeutel der Apotheken wichtiger ist als zusätzliche Termine bei den Fachärzten«, kommentierte Metke.
Der Ärztevertreter bezeichnete es als richtig, dass die damalige Große Koalition mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) Termine für Neupatienten in Facharztpraxen besonders gefördert hatte. Im TSVG ist geregelt, dass Fachärzte für diese Termine eine extrabudgetäre Vergütung erhalten. Hintergrund war, dass es für Patientinnen und Patienten häufig schwierig war, Facharzttermine zu bekommen. »Wenn das jetzt zurückgenommen wird, wird das zu Lasten der Patienten gehen«, warnte Metke. Da die Budgetierung bei den Fachärzten zu einer Terminbegrenzung führe, sei klar, dass durch die Abschaffung der Neupatientenregelung die Terminnot größer werden würde, prophezeite der Chef der KV Baden-Württemberg.