Pharmazeutische Zeitung online
Minusstunden

Kurzarbeit kann auch Apotheken helfen

Entsprechend den Empfehlungen der Bundesapothekerkammer arbeitet zurzeit etwa ein Viertel der Apothekenteams wegen der Corona-Pandemie in getrennten Teams und Schichten. Dadurch kann sich die Arbeitszeit einzelner Mitarbeiter reduzieren, die Folge sind Minusstunden. Zur Kompensation bietet sich Kurzarbeit an, bislang ein Fremdwort in Apotheken.
Julia Endris
08.04.2020  09:30 Uhr

Zahlreiche Apothekeninhaber lassen ihr Personal in immer gleich aufgeteilten getrennten Schichten arbeiten, damit diese keinen Kontakt zueinander haben. So verringert sich die Ansteckungsgefahr zwischen den Teams und die Leiter können ihre Offizin bei einer SARS-CoV-2-Infektion eines Mitarbeiters vor einer Schließung bewahren – andernfalls müsste das gesamte Team in Quarantäne.

Laut einer kürzlich abgeschlossen Umfrage der Apothekengewerkschaft Adexa zu den Arbeitsbedingungen in Apotheken während der Corona-Krise arbeiten bereits etwa 27 Prozent der befragten Apothekenmitarbeiter in getrennten Teams und Schichten. Dieser Schichtbetrieb kann jedoch dazu führen, dass sich die Arbeitszeit einzelner Mitarbeiter reduziert und sich Minusstunden anhäufen.

Was in anderen Branchen seit Jahren üblich ist, um Zeiten von niedrigem Arbeitsaufkommen zu überbrücken, hat nun also auch die Apotheken erreicht: die Kurzarbeit. Sie bietet sich als mögliches Instrument an, um die Reduzierung des Gehalts durch eine verringerte Arbeitszeit für die Apothekenmitarbeiter finanziell abzufedern. Gleichzeitig werden Arbeitgeber entlastet. 

Minou Hansen, Leiterin der Rechtsabteilung der der Apothekengewerkschaft Adexa, erreichen in letzter Zeit vermehrt Anfragen von Mitgliedern zum Thema Kurzarbeit. Wir haben die wichtigsten Informationen der Rechtsexpertin zur Kurzarbeit zusammengestellt.

Meist keine Regelungen im Arbeitsvertrag

Da Kurzarbeit in der Brache unüblich ist, enthalten die meisten Arbeitsverträge der Apothekenmitarbeiter hierzu keine Regelungen, erläutert Hansen. Um kürzere Arbeitszeiten zu vereinbaren, muss sich die Apothekenleitung demzufolge das Einverständnis des Mitarbeiters einholen, denn die wöchentliche Arbeitszeit ist, wie die darauf basierende Vergütung, eine zentrale Regelung des Arbeitsvertrages.

Reduziert sich die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit, verringert sich folglich auch das Gehalt.

Durch einen Antrag auf Kurzarbeit bei der Bundesagentur für Arbeit (BA), den der Apothekeninhaber stellen muss, kann der Gehaltsverlust, zumindest teilweise durch das Kurzarbeitergeld kompensiert werden. Die Höhe des Kurzarbeitergeldes richtet sich laut BA danach, wie hoch der finanzielle Verlust nach der Zahlung von Steuern für Sie ist. Grundsätzlich werden rund 60 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts bezahlt. Arbeitnehmer mit mindestens einem unterhaltspflichtigen Kind erhalten 67 Prozent der Differenz.

Die Juristin der Adexa empfiehlt Arbeitnehmern, ihre Zustimmung zu Kurzarbeit daran zu knüpfen, dass die BA das Kurzarbeitergeld genehmigt. So sei gewährleistet, dass eine staatliche Stelle überprüft, ob tatsächlich ein Arbeitsausfall vorliegt, und ebenso, dass der finanzielle Schaden für die Angestellten abgemildert werde. Auch kann die Apothekenleitung laut Hansen den besonderen Arbeitseinsatz und die Flexibilität des Teams honorieren – zum Beispiel, indem sie die Differenz zwischen den neuen und den alten Bezügen ausgleicht.

Vertraglich festlegen

Angestellte sollten darauf achten, dass die Kurzarbeit zeitlich befristet ist und die Reduzierung vertraglich festgelegt wird, regt Hansen an. Sollte es zum Zeitpunkt des Befristungsendes tatsächlich noch verminderte Arbeitszeiten in der Apotheke geben, könne erneut verhandelt werden. Während der Kurzarbeit dürfen keine Überstunden gemacht werden. Jedoch kann die Kurzarbeit bis zu drei Monate unterbrochen werden, sollte sich kurzfristig die Arbeitszeit erhöhen, beispielsweise wenn ein Apotheken-Team wegen einer SARS-CoV-2-Infektion eines Mitarbeiters in Quarantäne muss, erklärt die Juristin.

Kurzarbeit kann nicht einseitig vom Arbeitgeber angeordnet werden, wenn der Arbeitsvertrag dies nicht explizit vorsieht, betont Hansen. Allerdings kann die Apothekenleitung, wenn sie die Arbeitszeitreduzierung durchsetzen möchte, das Arbeitsverhältnis ganz oder teilweise kündigen, gibt die Expertin zu Bedenken.

Weitere Fragen und Antworten zur Kurzarbeit hat Hansen auf der Adexa-Website zusammengestellt.  Arbeitsrechtliche Fragen zu Quarantäne oder bei Betriebsschließungen finden Sie hier. 

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa