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Bluttests bei Schwangeren
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Kritik an Pränataltest als Screeningtool

Im Bundestag wurde heute diskutiert, wie Bluttests auf Trisomien bei Schwangeren künftig überwacht werden sollen. Wichtige Fragen und Antworten im Überblick.
AutorKontaktdpa
Datum 20.03.2026  16:02 Uhr

Der Bundestag hat sich mit Tests während einer Schwangerschaft auf das Trisomie-Risiko befasst. In einem fraktionsübergreifenden Antrag fordern Abgeordnete, dass die Umsetzungspraxis der Bluttests genauer beobachtet werden soll. Am Samstag (21. März) ist Welt-Down-Syndrom-Tag. Die Debatte verlief sachlich und ohne sonst übliche Fraktionslinien. Einige Antworten zu dem Thema im Überblick:

Was ist Down-Syndrom?

Down-Syndrom wird auch Trisomie 21 genannt. Dabei ist das Chromosom 21 in den Körperzellen dreifach statt zweifach vorhanden. Diese angeborene, zufällige Veränderung ist keine Krankheit – geht aber oft mit bestimmten gesundheitlichen und individuell unterschiedlichen kognitiven Beeinträchtigungen einher. Auch körperliche Merkmale, wie etwa mandelförmige Augen, sind charakteristisch.

Was gilt bei den Tests?

Seit Juli 2022 übernimmt die Krankenkasse unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für den sogenannten nicht-invasiven Pränataltest (NIPT). Mit dem Test kann die Wahrscheinlichkeit für Trisomie 13, 18 und 21 (Down-Syndrom) beim ungeborenen Kind bestimmt werden. Zuvor war der Test eine Selbstzahlerleistung.

»Ein solcher Bluttest kann dann zulasten der gesetzlichen Krankenkasse angewendet werden, wenn im Rahmen der ärztlichen Schwangerenbetreuung die Frage entsteht, ob eine fetale Trisomie vorliegen könnte und die Ungewissheit für die Frau eine unzumutbare Belastung darstellt«, heißt es vom Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA).

Was passiert bei den Tests?

Ab der zehnten Schwangerschaftswoche kann Schwangeren eine Blutprobe entnommen werden. Dafür wird Blut aus der Armvene abgenommen und im Labor untersucht. »Beim NIPT auf Trisomien wird die im Blut der Schwangeren vorhandene zellfreie fetale DNA molekulargenetisch analysiert«, schreibt der Gemeinsame Bundesausschuss G-BA. Wenn der Test unauffällig ist, sei es »sehr unwahrscheinlich«, dass das ungeborene Kind eine Trisomie 13, 18 und 21 habe.

»Ist der Test auffällig, ist das ein starker Hinweis darauf, dass beim Kind eine Trisomie vorliegt«, so der G-BA. »Das Ergebnis kann aber auch falsch sein«. Bei einem positiven Befund wird eine Abklärung empfohlen - etwa eine Fruchtwasseruntersuchung, die mit einem geringen Risiko für eine Fehlgeburt einhergeht.

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