Kritik an Doppelrolle der Digitalagentur und Dominanz des BMG |
Mit dem Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz (GDAG) will die Bundesregierung die digitale Transformation des Gesundheitswesens vorantreiben. Bei einer Anhörung im Gesundheitsausschuss gab es viel Kritik am Gesetzentwurf. / © ABDA
Schon in der Stellungnahme zum Entwurf des Gesundheits-Digitalagentur-Gesetzes (GDAG) hatte die ABDA bemängelt, dass ein klares Aufgabenprofil für die geplante Digitalagentur fehle. Außerdem hatte die Bundesvereinigung erneut moniert, dass das Bundesgesundheitsministerium (BMG) seinen Einfluss mit dem Umbau der Gematik zu einer Digitalagentur weiter zementieren wolle.
Ähnlich äußerte sich ABDA-Präsidentin Overwiening bei der gestrigen öffentlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags. Der Gesetzentwurf enthalte eine sehr starke Stärkung des BMG gegenüber der Gematik beziehungsweise der späteren Digitalagentur. Schon heute habe das BMG mit 51 Prozent Stimmanteilen eine große Dominanz oder vielmehr eine beherrschende Stellung. Das solle noch weiter ausgebaut werden.
Kritik übte Overwiening auch an Plänen, wonach das Ministerium das Aufgabenportfolio der Digitalagentur »beliebig erweitern« dürfe. Das führe nicht nur zu einer Doppelrolle der Agentur als Gesellschafter und Verordnungsgeber, sondern zu einer dritten Rolle – denn die Digitalagentur übernehme auch die Rechtsaufsicht über die Gesellschafter. »Das sehen wir als Problem an und würden eine strikte Aufgabenkontrolle durch das Parlament und die Einbindung des Bundesrats für sinnvoll erachten«, machte Overwiening deutlich.
Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des Spitzenverbands der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), kritisierte ebenfalls den zu großen Einfluss des BMG. Der GKV-Spitzenverband habe lediglich 25 Prozent der Gesellschafteranteile, und nach dem Beitritt der PKV nur noch 20 Prozent. Gleichzeitig müsse die GKV aber 100 Prozent der Finanzierung leisten. »Es ist ein Unding, dass die Finanzierung allein bei den GKV-Versicherten liegt und die Entscheidungshoheit allein beim BMG«, betonte Pfeiffer.
Auch die Bundesärzteskammer (BÄK) monierte in ihrer Stellungnahme, dass die vorgesehene Entscheidungsstruktur »nur unzulänglich eine von allen Betroffenen breit getragene Entwicklungs- und Umsetzungsstrategie« abbilde. Die verantwortliche Einbringung weitergehender fachlicher Inhalte werde durch ein solches Modell nicht befördert. Zudem vermisse die BÄK in dem Gesetzentwurf »ein deutliches Bekenntnis und dessen gesetzliche Verankerung einer verpflichtenden Erprobung und Evaluierung von Anwendungen vor dem bundesweiten Rollout«. Weitergehende Rechte, verbunden mit der Möglichkeit, diese auch durchzusetzen, für die Digitalagentur begrüße man ausdrücklich.