Kritik an Doppelrolle der Digitalagentur und Dominanz des BMG |
Mit dem Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz (GDAG) will die Bundesregierung die digitale Transformation des Gesundheitswesens vorantreiben. Bei einer Anhörung im Gesundheitsausschuss gab es viel Kritik am Gesetzentwurf. / © ABDA
Schon in der Stellungnahme zum Entwurf des Gesundheits-Digitalagentur-Gesetzes (GDAG) hatte die ABDA bemängelt, dass ein klares Aufgabenprofil für die geplante Digitalagentur fehle. Außerdem hatte die Bundesvereinigung erneut moniert, dass das Bundesgesundheitsministerium (BMG) seinen Einfluss mit dem Umbau der Gematik zu einer Digitalagentur weiter zementieren wolle.
Ähnlich äußerte sich ABDA-Präsidentin Overwiening bei der gestrigen öffentlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags. Der Gesetzentwurf enthalte eine sehr starke Stärkung des BMG gegenüber der Gematik beziehungsweise der späteren Digitalagentur. Schon heute habe das BMG mit 51 Prozent Stimmanteilen eine große Dominanz oder vielmehr eine beherrschende Stellung. Das solle noch weiter ausgebaut werden.
Kritik übte Overwiening auch an Plänen, wonach das Ministerium das Aufgabenportfolio der Digitalagentur »beliebig erweitern« dürfe. Das führe nicht nur zu einer Doppelrolle der Agentur als Gesellschafter und Verordnungsgeber, sondern zu einer dritten Rolle – denn die Digitalagentur übernehme auch die Rechtsaufsicht über die Gesellschafter. »Das sehen wir als Problem an und würden eine strikte Aufgabenkontrolle durch das Parlament und die Einbindung des Bundesrats für sinnvoll erachten«, machte Overwiening deutlich.
Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des Spitzenverbands der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), kritisierte ebenfalls den zu großen Einfluss des BMG. Der GKV-Spitzenverband habe lediglich 25 Prozent der Gesellschafteranteile, und nach dem Beitritt der PKV nur noch 20 Prozent. Gleichzeitig müsse die GKV aber 100 Prozent der Finanzierung leisten. »Es ist ein Unding, dass die Finanzierung allein bei den GKV-Versicherten liegt und die Entscheidungshoheit allein beim BMG«, betonte Pfeiffer.
Auch die Bundesärzteskammer (BÄK) monierte in ihrer Stellungnahme, dass die vorgesehene Entscheidungsstruktur »nur unzulänglich eine von allen Betroffenen breit getragene Entwicklungs- und Umsetzungsstrategie« abbilde. Die verantwortliche Einbringung weitergehender fachlicher Inhalte werde durch ein solches Modell nicht befördert. Zudem vermisse die BÄK in dem Gesetzentwurf »ein deutliches Bekenntnis und dessen gesetzliche Verankerung einer verpflichtenden Erprobung und Evaluierung von Anwendungen vor dem bundesweiten Rollout«. Weitergehende Rechte, verbunden mit der Möglichkeit, diese auch durchzusetzen, für die Digitalagentur begrüße man ausdrücklich.
Dies unterstützte Sibylle Steiner, Vorstandsmitglied der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Mehr Durchgriffsrechte für die Gematik seien dringend notwendig. Künftige Roadmaps der Digitalagentur zur Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur (TI) müssten aber verstärkt Nutzerperspektive und Versorgungsalltag in den Fokus nehmen. Bei der Festlegung von verbindlichen Standards der Benutzerfreundlichkeit von Komponenten, Diensten und Anwendungen der TI biete man Unterstützung an.
Einige Verbände bemängelten die geplante Doppelrolle der Digitalagentur als Akteurin einerseits und als Regulierungsbehörde andererseits. Dazu gehörte Melanie Wendling, Geschäftsführerin des Bundesverbands Gesundheits-IT (bvitg). Einerseits solle die künftige Agentur Vorgaben machen, und andererseits selbst Anwendungen entwickeln oder dies beauftragen. »Das ist ein unzulässiger Eingriff in den Markt. Die Doppelrolle der Gematik ist nicht hinnehmbar und muss nachgeschärft werden«, forderte Wendling.
Kritisch äußerte sich auch der Branchenverband Bitkom. Vorgesehen sei, dass die Digitalagentur als Marktakteur und Regulierungsinstanz agieren könne. Diese Doppelfunktion führe zu ungleichen Wettbewerbsbedingungen. Durch die staatliche Kontrolle zentraler IT-Komponenten entstünden Monopole, die das Risiko flächendeckender Ausfälle erhöhten.
Mit dem Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz will die Bundesregierung die Aufgaben und Befugnisse der Gematik erweitern und sie zu einer Digitalagentur für Gesundheit ausbauen. Ziel ist es, die Handlungsfähigkeit der Gematik zu stärken, um die digitale Transformation des Gesundheitswesens schneller und effizienter voranzutreiben.
Im Oktober wurde bereits im Bundestag kontrovers über die Rolle der geplanten Digitalagentur diskutiert.