Kritik an Cannabis-Gesetzesplänen |
Den Plänen der Bundesregierung zufolge dürfen »nicht-gewinnorientierte« Vereine mit maximal 500 Mitgliedern gemeinschaftlich Cannabis zu Genusszwecken anbauen und nur an Mitglieder für den Eigenkonsum abgeben. / Foto: IMAGO/Panama Pictures
Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) und Bundesagrarminister Cem Özdemir (Grüne) hatten gestern die Pläne für ein neues Cannabis-Gesetz vorgestellt. Die Gesetzgebung soll noch im April starten. Lauterbach verteidigte das Vorhaben: »Mit der jetzigen Verbotspolitik haben wir keine Erfolge«, sagte der SPD-Politiker gestern in der ARD. Es sei ein guter Kompromiss, dass der Anbau über eine Mitgliedschaft im Verein organisiert werde. Dabei sei das Produkt sauber und nicht verunreinigt. Er prognostizierte, dass dadurch der Schwarzmarkt »sehr stark zurückgehen oder sogar einbrechen werde«. Es lohne sich für Dealer nicht, wenn Cannabis zum Selbstkosten-Preis wie in einer Genossenschaft angeboten werde.
Der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Burkhard Blienert (SPD), sprach von einem «Meilenstein für die Drogenpolitik». Doch es bleibe noch einiges zu tun, sagte er den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Besonders wichtig sei ihm die verpflichtende Kooperation der geplanten Clubs und Projekte mit lokalen Suchtpräventions- beziehungsweise Suchthilfeträgern. Im Interview mit MDR Aktuell kritisierte der SPD-Politiker gleichzeitig die aktuelle »Verbotspolitik«: »Wir haben ein massives Problem mit organisierter Kriminalität, mit hohen gesundheitlichen Risiken, mit wenig Prävention, die Kinder und Jugendliche tatsächlich erreicht. Das wollen wir ändern.« Es gebe jetzt schon einen hohen Konsum von Cannabis. Die Legalisierungspläne werden nach Blienerts Einschätzung nicht zu einem Anstieg führen. Cannabis als Einstiegsdroge für eine Drogenkarriere - diese These ist aus Sicht des Beauftragten »wissenschaftlich widerlegt«. Cannabis für Erwachsene unter gesicherten Bedingungen zu ermöglichen, bedeute mehr Schutz. »Deutlich muss sein, es soll keine Werbung für diese Produkte geben. Das muss für alle Drogen gelten – eigentlich auch für Alkohol. Es gehört nicht in die Ladentheke, es gehört nicht in die Sichtbarkeit von Kindern und Jugendlichen.«