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Desinfektionsmittel 
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Krankenhäuser warnen vor Ethanol-Gefahreneinstufung

Die Europäische Chemikalienagentur könnte Ethanol bald als krebserregende CMR-Substanz einstufen. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft warnt jetzt erneut davor, dass Ethanol als Desinfektionsmittel verloren gehen könnte. 
AutorKontaktPZ
Datum 19.02.2026  16:24 Uhr

Die Europäische Chemikalienagentur (Echa) berät in der kommenden Woche über die Klassifizierung von Ethanol. Hintergrund ist die EU-Biozidprodukteverordnung, gemäß der alle vor 2013 auf den Markt gekommenen Biozide überprüft werden müssen. Ethanol könnte dabei als sogenannter CMR-Stoff der höchsten Gefahrenkategorie 1, also als kanzerogen (C), mutagen (M) und reproduktionstoxisch (R) eingestuft werden. 

Sollte es zu einer solchen Einstufung kommen, könnte Ethanol nicht mehr in Desinfektionsmitteln eingesetzt werden. Schon im Januar 2025 wandten sich daher die ABDA, die Bundesärztekammer, die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Bundeszahnärztekammer, die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung sowie die Deutsche Krankenhausgesellschaft in einer Stellungnahme an den damaligen Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Die Verbände äußerten die »dringende Bitte«, dass sich der Gesundheitsminister dieser Thematik, sowohl national als auch insbesondere auf europäischer Ebene, annimmt, um Ethanol als Wirkstoff für Desinfektionsmittel zu erhalten.

Krankenhäuser halten Ethanol für unverzichtbar

Anlässlich der bevorstehenden Sitzung des Ausschusses für Biozidprodukte (BPC) der ECHA warnt die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) nochmals davor, Ethanol als krebserregende sogenannte CMR-Substanz einzustufen. »Ethanol ist der maßgebliche Bestandteil in den gängigen Desinfektionsmitteln im Gesundheitswesen. Müssten Krankenhäuser auf Desinfektionsmittel auf Ethanolbasis verzichten, hätte das verheerende Auswirkungen auf den Infektionsschutz und würde die Gesundheit der breiten Bevölkerung gefährden«, sagt der DKG-Vorstandsvorsitzende Gerald Gaß.

Hochansteckende Erreger wie Noroviren ließen sich ohne Ethanol nicht wirksam bekämpfen, auch weil es keine geeigneten Alternativen gebe. »Vor allem aber beruht die gesamte Debatte auf völlig irrigen Annahmen. Ethanol ist ein Alkohol und insofern zweifelsfrei krebserregend – wenn man ihn trinkt. Wir benötigen die Substanz aber als wirksames Desinfektionsmittel zur äußeren Anwendung. In diesem Bereich gilt Ethanol als sicher, unerwünschte Nebenwirkungen beschränken sich auf harmlose Hautreizungen«, so der DKG-Chef. 

Ethanol habe sich insbesondere in der Corona-Pandemie bewährt. »Ethanol stand damals als leicht zu beschaffender und problemlos zu verarbeitender Inhaltsstoff zur Verfügung, damit Krankenhäuser und Arztpraxen vor dem Hintergrund eines leergefegten Marktes selbst Desinfektionsmittel herstellen konnten«, erklärt Gerald Gaß. Ohne diese Desinfektionsmittel hätte sich das Coronavirus deutlich schneller ausbreiten können. 

»Wir appellieren an alle Entscheidungsträger, die Bedeutung von Ethanol für das Gesundheitswesen zu berücksichtigen und auf eine Einstufung als CMR-Substanz zu verzichten«, so der DKG-Vorstandsvorsitzende. 

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