| Cornelia Dölger |
| 25.03.2026 10:52 Uhr |
Die praktische Realität in den Apotheken stelle sich zudem anders dar, als von der Gewerkschaft beschrieben. So seien eigene eHBA nicht für alle Approbierten im Team erforderlich. In der täglichen Praxis genüge vielmehr regelmäßig der Heilberufsausweis der Apotheken- oder Filialleitung, um die notwendigen Anwendungen abzubilden.
Dass eine rechtlich ungeklärte Lage als klare Verpflichtung der Apothekenleitung dargestellt werde, sei »nicht nachvollziehbar«, heißt es in dem vom 1. TGL-Vorsitzenden Constantin Biederbick unterschriebenen Brief. »Eine solche Zuspitzung schafft Erwartungen, die weder juristisch abgesichert noch betrieblich zwingend begründet sind.« Man plädiere für einen »verantwortungsvollen Umgang« mit solchen Themen. Gerade aktuell brauche der Berufsstand Geschlossenheit und nicht öffentliche Positionierungen, die die Berufsgruppen gegeneinander stellten.