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Adexa und TGL
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Kostenübernahme bei eHBA-Austausch ungeklärt

Zurzeit müssen elektronische Heilberufsausweise (eHBA) in Apotheken ausgetauscht werden. Die Apothekengewerkschaft Adexa pocht vorsorglich auf die Übernahme möglicher Kosten, die Arbeitgeber warnen vor Zuspitzungen. Eine Rechtsgrundlage gibt es nicht.
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 25.03.2026  10:52 Uhr
Kostenübernahme bei eHBA-Austausch ungeklärt

Wegen der Umstellung auf ein neues TI-Verschlüsselungsverfahren müssen derzeit elektronische Heilberufsausweise (eHBA) und Institutionskarten (SMC-B) ausgetauscht werden. Eine Sicherheitslücke macht zusätzlich den Austausch auch neuerer Karten notwendig, sofern diese mit einem Infineon-Chip der Generation G 2.1 ausgestattet sind. Anbieter D-Trust informierte seine Kundinnen und Kunden im Februar über Details.

Wenn hierfür Kosten anfallen, stellt sich die Frage, wer diese übernimmt – D-Trust etwa ließ zwar wissen, dass durch den Austausch keine zusätzlichen Kosten für die Betroffenen anfielen. Die Kostenfrage sei allerdings nicht final geklärt, wie die Apothekengewerkschaft Adexa jetzt erklärte.

»Was auf dem Papier einfach klingt, erweist sich in der Praxis als schwierig«, heißt es in einem aktuellen Newsletter der Gewerkschaft. So unkompliziert, wie es die Anbieter teils darstellten, sei der Austausch eben nicht immer, sondern er könne bürokratischen Aufwand und auch Zusatzkosten verursachen. Problematisch sei, dass es bis dato keine verbindlichen Regelungen zu den Kosten gebe.

Gleichzeitig müsse klar sein, dass diese nicht von Mitarbeitenden zu tragen seien, darauf pocht die Gewerkschaft vorsorglich. »Nach Auffassung von Adexa ist die Lage eindeutig: Die Kosten gehören in den Verantwortungsbereich der Apothekenleitung.«

Adexa: Finanzierung über TI-Pauschale abgedeckt

Die Finanzierung erfolge über die monatliche TI-Pauschale, die sämtliche TI-Kosten abdecken solle, auch jene für die eHBA. Diese würden zwar personenbezogen ausgestellt, aber ausschließlich beruflich genutzt. Das Fazit: »Was für die Berufsausübung zwingend erforderlich ist, gilt als Arbeitsmittel – und fällt damit in die Verantwortung von Chefin oder Chef.«

Die Arbeitgeberseite hat ein Problem mit der eiligen Zuschreibung. In einem Offenen Brief an die Adexa kritisiert die Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter Nordrhein (TGL), dass die Gewerkschaft mit ihrer Ansage den Eindruck einer klaren Verpflichtung der Arbeitgebenden vermittele, die Kosten für angestellte Apothekerinnen und Apotheker zu übernehmen. Gleichzeitig sei aber unbestritten, dass eine verbindliche gesetzliche Regelung gerade nicht existiere. Mithin sei die Frage der Kostenübernahme keinesfalls geklärt, sondern bedürfe einer differenzierten Betrachtung.

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