Kooperation erfordert gute Planung |
Jennifer Evans |
21.03.2024 12:30 Uhr |
Verstößt eine Kooperation gegen eine dieser rechtlichen Regelungen, tauchen noch weitere Schwierigkeiten auf. Denn die Normen würden in der Regel das Wettbewerbsrecht betreffen, so Kasper. Zivilgerichte hätten jedoch »keine Ahnung«, wenn sie sich mit solchen Rechtsverstößen aus dem Gesundheitswesen befassen müssten.
Dabei könnten ihre Entscheidungen erhebliche Folgen nach sich ziehen. Und zwar in Fragen des Vergütungsanspruchs oder sogar zum Ausschluss von der Versorgung und zur Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts führen. Denkbar seien auch strafrechtliche Konsequenzen oder andere disziplinarische Maßnahmen.
Das alles sei natürlich »eine super Sache für die Patienten, die mittendrin stehen«. Warum existieren überhaupt all diese Hürden? »Die Kooperation soll die strenge Trennung zwischen dem Beruf des Arztes und dem des Apothekers schützen«, so Kasper. Ärzte sollten sich bei Arzneimittelauswahl von medizinischen Gesichtspunkten leiten lassen; Apotheker die Kontrollfunktion bei der Belieferung von Rezepten wahrnehmen.
Trotz der nach Kaspers Ansicht sehr veralteten Sichtweise wollte er die Teilnehmenden des PZ-Managementkongresses nicht entmutigen, sich auf den Weg zu machen und Kooperationen einzugehen. »Allerdings mit Bedacht« – so sein Fazit.