Kommt Lauterbach mit einem neuen Entwurf? |
Wenn es nach dem Apothekerverband Nordrhein (AVNR) geht, sollte das Vorhaben mit seinen strukturverändernden Plänen ohnehin komplett begraben werden. In einem entsprechenden Antrag zum anstehenden Apothekertag erteilt der AVNR den »Apotheken light« eine Absage: »Durch die Zulassung von Betriebsstätten, die ohne vor Ort anwesende*n Apotheker*in betrieben werden, wird der Begriff ›Apotheke‹ des ihn ausmachenden Wesenskerns entwertet, die Apothekenpflicht faktisch abgeschafft.«
Die Hauptversammlung möge den Gesetzgeber daher auffordern, auf das strukturverändernde ApoRG zu verzichten. Es dürfe niemals ernsthaftes Ziel einer Bundesregierung sein, durch Reformvorhaben die Qualität bei der Arzneimittel- und Gesundheitsversorgung »auf ein unverantwortliches Niveau« zu reduzieren.
AVNR-Chef Thomas Preis sagte zur PZ, es sei klar, dass die Apotheken so schnell wie möglich wirtschaftlich gestärkt werden müssten, das sei auch der Regierung sehr wohl bewusst. Das Honorar müsse erhöht, der Kassenabschlag umgehend wieder gesenkt, die Skonto-Regelung in ihren Status vor dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zurückversetzt werden – alles Themen, die im ApoRG festgehalten werden.
Dass der Bundesgesundheitsminister an der umstrittenen Passage mit den »Apotheken light« festhalte, sei beinahe erpresserisch. »Wenn die Regierung diese notwendigen Maßnahmen nur umsetzen will, indem sie sie an unzumutbare strukturverändernde Forderungen knüpft, wie Apotheken ohne Apotheker, erweckt das den starken Eindruck, dass politische Interessen und wirtschaftlicher Druck über eine sichere Arzneimittelversorgung durch öffentliche Apotheken gestellt werden«, so Preis.
Ein solches Vorgehen widerspreche den Prinzipien der Verhältnismäßigkeit und Fairness, die in einer Demokratie essenziell seien. Politische Entscheidungen müssten transparent, gerecht und im Interesse der Allgemeinheit getroffen werden.