Kommission für DAC und NRF neu berufen |
Foto: ABDA
Für Apothekerinnen und Apotheker sind die Informationen des Deutschen Arzneimittel-Codex (DAC) und des Neuen Rezeptur-Formulariums (NRF) unverzichtbar. DAC/NRF ist ein Standardwerk für Apotheken, das die Prüfung und Herstellung der Arzneimittel ausführlich und qualitätsgesichert beschreibt. Der DAC enthält Vorschriften für die Prüfung von Ausgangsstoffen. Das NRF umfasst Hinweise zur Herstellung von Rezepturarzneimitteln. Monografien und Texte werden von der DAC/NRF-Redaktion in den eigenen Laboratorien in Eschborn erarbeitet und redaktionell umgesetzt.
Unter dem Vorsitz von Dr. Jens-Andreas Münch, Präsident der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt, erarbeitet ein Expertengremium in Fachausschüssen die halbjährlichen Aktualisierungen des DAC/NRF. Die Mitglieder werden für jeweils sechs Jahre von der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände berufen. Zum 1. Januar 2024 wurde das Gremium nun neu berufen, mit alten und neuen Gesichtern.
»Ich danke den Experten für ihr ehrenamtliches Engagement und die kollegiale Zusammenarbeit«, so der Vorsitzende Münch. »Mein besonderer Dank gilt Dr. Frauke Gaedcke und Professor Dr. Christian Fleck, die nicht mehr für eine weitere Berufungsperiode zur Verfügung stehen. Für weitere sechs Jahre berufen wurden Dr. Ulrich Reichert und Dr. Rene Roth-Ehrang. Wir freuen uns darüber hinaus auf die zukünftige Zusammenarbeit mit Professor Dr. Burkhart Kleuser, der neu in die Kommission berufen wurde.«
Mitglieder und externe Sachverständige der DAC/NRF-Kommission sind ab Januar 2024:
Externe Sachverständige und Gäste: