Koalition will Erstattung spezieller Wundauflagen um ein Jahr verlängern |
Cornelia Dölger |
08.10.2025 11:30 Uhr |
Die Übergangsfrist wurde mit dem Lieferengpassgesetz (ALBVVG) 2023 ermöglicht und ist seitdem mehrmals verlängert worden. Am 1. Dezember 2024 sollte endgültig Schluss sein. Weil es widersprüchliche Aussagen seitens der Kassen zu einer weiteren Erstattung gab, entstand zunächst Verwirrung in den Apotheken. Letztlich übernahmen viele Kassen die weitere Erstattung, die Entscheidung blieb aber vorerst freiwillig.
Rechtssicheren Aufschub gewährte dann das Bundesgesundheitsministerium (BMG). Mit den Stimmen der ehemaligen Ampelkoalition brachte der damalige Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) Ende Januar das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) in einer abgespeckten Version noch durch den Bundestag. Mit ins Paket kam besagte verlängerte Erstattung bis zum 1. Dezember 2025.