Koalition will Erstattung spezieller Wundauflagen um ein Jahr verlängern |
Cornelia Dölger |
08.10.2025 11:30 Uhr |
Die Erstattung spezieller Wundauflagen unter den bisherigen Bedingungen soll laut Koalition um ein Jahr verlängert werden. / © BVMed
Am 1. Dezember 2025 endet die Übergangsfrist, innerhalb derer die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) spezielle Wundauflagen erstattet, auch wenn deren spezieller Nutzen noch nicht durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) belegt wurde. Nach Informationen der PZ hat bislang allerdings nur ein Produkt von etwa 300 betroffenen eine entsprechende Neubewertung durchlaufen und wurde in die Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) aufgenommen. Für die übrigen besteht derzeit das Risiko, dass sie ab dem 2. Dezember nicht mehr erstattet werden.
Zuletzt hatte auch der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) eine Lösung gefordert; eine »nationale Wundstrategie« müsse erarbeitet werden, so der Vorstandsvorsitzende Mark Jalaß erst gestern bei der BVMed-Jahres-Pressekonferenz. Jalaß deutete zudem an, dass Politik und G-BA derzeit an einer Lösung arbeiteten.
Diese soll nun in Form einer erneuten Fristverlängerung kommen. So jedenfalls sieht es ein Änderungsantrag zum »Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege« vor, auf den sich Union und SPD verständigten und der der PZ vorliegt.
Laut dem Änderungsantrag soll die Übergangsphase bis zum 31. Dezember 2026 verlängert werden. Dafür soll eine entsprechende Änderung von §31 Absatz 1a Satz SGB V vorgenommen werden. Um langfristig die Versorgung mit Verbandmitteln und Wundversorgungsprodukten sicherzustellen, solle der Begriff »Verbandmittel« in einem weiteren Gesetzgebungsverfahren neu definiert werden, heißt es. Seit einer Änderung der AM-RL im Jahr 2020 werden »klassische« Verbandmittel von sonstigen separiert. Die letztere Produktgruppe »Verbandmittel mit ergänzenden Eigenschaften« zeichnet sich dadurch aus, dass die Verbandmittel aktiv auf die Wundheilung einwirken, etwa durch eine pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkweise.
Die Übergangsfrist wurde mit dem Lieferengpassgesetz (ALBVVG) 2023 ermöglicht und ist seitdem mehrmals verlängert worden. Am 1. Dezember 2024 sollte endgültig Schluss sein. Weil es widersprüchliche Aussagen seitens der Kassen zu einer weiteren Erstattung gab, entstand zunächst Verwirrung in den Apotheken. Letztlich übernahmen viele Kassen die weitere Erstattung, die Entscheidung blieb aber vorerst freiwillig.
Rechtssicheren Aufschub gewährte dann das Bundesgesundheitsministerium (BMG). Mit den Stimmen der ehemaligen Ampelkoalition brachte der damalige Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) Ende Januar das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) in einer abgespeckten Version noch durch den Bundestag. Mit ins Paket kam besagte verlängerte Erstattung bis zum 1. Dezember 2025.