Knapp jedes 20. Arzneimittel muss gekühlt werden |
Medikamente gegen Diabetes, obstruktive Atemwegserkrankungen und Impfstoffe machten den größten Teil der kühlpflichtigen Arzneimittel aus, die Apotheken im vergangenen Jahr abgegeben haben. / Foto: Getty Images/adam smigielski
Arzneimittel können in unterschiedlichem Ausmaß temperaturempfindlich sein und potenziell ihre Wirksamkeit verlieren, wenn sie nicht im vorgeschriebenen Temperaturbereich gelagert und transportiert werden. Das Deutsche Arzneiprüfungsinstitut (DAPI) hat nun untersucht, wie viele kühlpflichtige oder kühlkettenpflichtige Fertigarzneimittel (ohne Covid-19-Impfstoffe) in den Jahren 2021 bis 2023 in öffentlichen Apotheken zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgegeben wurden.
So waren es im vergangenen Jahr 31,8 Millionen Packungen dieser sensiblen Arzneimittel – 0,8 Millionen Packungen mehr als im Vorjahr, berichtet das DAPI aktuell in seiner Zahl des Monats. Da die Arzneimittelmengen jedoch insgesamt gestiegen sind, blieb der Anteil kühlpflichtiger Arzneimittel in den vergangenen Jahren relativ konstant (2021: 4,7 Prozent; 2022: 4,5 Prozent; 2023: 4,6 Prozent). Das entspricht knapp jeder zwanzigsten abgegeben Packung.
Wie in den Vorjahren auch hatten Präparate gegen Diabetes wie Insuline und GLP-1-Agonisten den größten Anteil (12,7 Millionen Packungen), gefolgt von den Impfstoffen (5,2 Millionen Packungen, ohne Covid-19-Impfstoffe) und Mitteln zur Behandlung obstruktiver Atemwegserkrankungen (3,7 Millionen).
Besonders hohe Zuwächse im Dreijahreszeitraum habe es bei Antibiotika zur systemischen Anwendung (plus 91 Prozent, was 112.000 Packungen mehr entspricht) und kühlpflichtigen Analgetika gegeben (plus 67 Prozent; ein Plus von 106.000 Packungen). Aber auch die Mittel gegen obstruktive Atemwegserkrankungen und Immunsuppressiva nahmen stark zu (plus 23 und plus 24 Prozent).
Gerade im Hinblick auf den Sommer weist das DAPI noch einmal darauf hin, wie wichtig eine entsprechende Beratung der Patienten für diese empfindlichen Arzneimittel ist, insbesondere, wenn es sich um kühlkettenpflichtige Medikamente handelt, die vom Hersteller über den Großhandel und die Apotheke bis zum Kühlschrank des Patienten ohne Unterbrechung im vorgeschriebenen Temperaturbereich gehalten werden müssen.
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