| Cornelia Dölger |
| 04.02.2026 14:30 Uhr |
Auf der Tagesordnung der nächsten geplanten Sitzung des Gesundheitsausschusses am 25. Februar steht das MedCanG jedenfalls bislang nicht. Aus Oppositionssicht wirkt sich der Knackpunkt Versandverbot durchaus auf die Dauer des parlamentarischen Verfahrens aus. Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Linda Heitmann vermutet Klärungsbedarf in zentralen Punkten und geht davon aus, dass das Gesetz erst dann wieder im Gesundheitsausschuss auftaucht, »wenn zwischen den Koalitionspartnern Einigkeit herrscht, wie diese mit dem Gesetz weiter vorgehen wollen«.
Auch für die Grünen ist ein Verbot von Onlineverschreibung und Versand nicht vorstellbar. Per Änderungsantrag will die Fraktion das Versandverbot aus dem Gesetz herausstreichen. Zudem spricht sie sich dafür aus, den verpflichtenden Arztkontakt bei Verschreibungen auch per Videosprechstunde zu ermöglichen.
»Im Gesundheitsausschuss müssen wir hier bei diesem Gesetz noch deutlich nachbessern«, so Heitmann zur PZ. Sie kritisiert zudem die ausufernde Werbung. »Trotz bestehender Werbeverbote im Heilmittelwerbegesetz kommt es insbesondere in digitalen Medien, auf digitalen Werbescreens und anderen Außenwerbeflächen, zunehmend zu Umgehungen und Verstößen.« Es brauche eine konsequentere Ahndung und Durchsetzung der gesetzlichen Werbebeschränkungen, forderte Heitmann, die Mitglied des Gesundheitsausschusses ist.
Dies hat auch Mieves im Blick. Mit dem MedCanG müssten ärztliche Verantwortung gestärkt und missbräuchliche Geschäftsmodelle unterbunden werden, »ausdrücklich« auch mit einer konsequenten Durchsetzung des Heilmittelwerbegesetzes. »Konsumähnliche Werbung für Medizinal-Cannabis, die mit Rabattaktionen arbeitet oder den Eindruck eines frei verfügbaren Genussmittels erweckt, ist unzulässig und muss wirksam unterbunden werden«, so Mieves.