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MedCanG
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Knackpunkt Cannabis-Versandverbot 

Ärztliche Verantwortung stärken, Missbrauch verhindern: Mit dem reformierten Medizinalcannabisgesetz (MedCanG) hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) Gesundheitsschutz im Sinn. Für die Durchsetzung des geplanten Versandverbots von Cannabisblüten schwinden aber die Chancen.
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 04.02.2026  14:30 Uhr

Mitte Januar wurde das Medizinalcannabisgesetz (MedCanG) im Gesundheitsausschuss des Bundestags beraten. Einig waren sich die Sachverständigen zumindest darin, dass der Werbung für Cannabisplattformen Einhalt geboten werden müsse. Die Werbung sei das Hauptproblem«, es gebe da inzwischen einen öffentlichen Kontrollverlust, meinte zum Beispiel Michael Kambeck vom Bund deutscher Cannabis-Patienten (BDCan).

Zentral in der Neuauflage des MedCanG, das das Bundeskabinett im Oktober vergangenen Jahres verabschiedete, ist das Verbot von Onlineverschreibung sowie Versand von Cannabisblüten. Damit will das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Notbremse ziehen und mutmaßlichen Missbrauch eindämmen. Sprunghaft gestiegene Cannabis-Importe bei gleichzeitig stagnierenden Verschreibungszahlen nähren den Verdacht, dass die Blüten dem Freizeitkonsum auf Privatzahlerbasis dienen und nicht medizinischen Zwecken.

Mit Rückenwind vom Koalitionspartner kann das CDU-geführte BMG bei den geplanten Verboten aber wohl nicht rechnen. Matthias Mieves, Vize-Gesundheitssprecher der SPD-Bundestagsfraktion, bekräftigte gegenüber der PZ, dass er »pauschale Verbote« für »nicht zielführend« halte. Funktionierende Versorgungswege dürften nicht pauschal eingeschränkt werden. »Gerade für Patientinnen und Patienten im ländlichen Raum oder mit eingeschränkter Mobilität sind telemedizinische Angebote und der Versandhandel oft Voraussetzung für eine verlässliche Versorgung«, so Mieves.

Mieves: Es geht um das »Wie«

Er räumte ein, dass es mithin eine Diskussion innerhalb der Koalition gebe, sie drehe sich aber »weniger um das ›Ob‹, sondern um das ›Wie‹ einer zielgenauen Regulierung«. Der Klärungsbedarf sei »normal und Ausdruck einer sorgfältigen Gesetzgebung«, so Mieves.

Von vornherein hatte die SPD durchblicken lassen, dass sie beim Versandverbot nicht mitziehen will. Carmen Wegge, rechtspolitische Sprecherin der SPD, erneuerte unlängst gegenüber dem »Spiegel« ihre Ablehnung. Die SPD werde der Verschärfung nicht zustimmen, kündigte sie an. Auch innerhalb der Union gibt es dem Vernehmen nach Uneinigkeit bei den zentralen Punkten.

Unions-Gesundheitssprecherin Simone Borchardt teilte der PZ mit, dass man zunächst Kompromisslinien mit dem Koalitionspartner auslote. Ihr sei die Positionierung der SPD durchaus bewusst, so Borchardt. Sie könne nicht abschätzen, wann mit einem Abschluss des Verfahrens zu rechnen sei.

Grünen-Änderungsantrag soll Versandverbot kippen

Auf der Tagesordnung der nächsten geplanten Sitzung des Gesundheitsausschusses am 25. Februar steht das MedCanG  jedenfalls bislang nicht. Aus Oppositionssicht wirkt sich der Knackpunkt Versandverbot durchaus auf die Dauer des parlamentarischen Verfahrens aus. Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Linda Heitmann vermutet Klärungsbedarf in zentralen Punkten und geht davon aus, dass das Gesetz erst dann wieder im Gesundheitsausschuss auftaucht, »wenn zwischen den Koalitionspartnern Einigkeit herrscht, wie diese mit dem Gesetz weiter vorgehen wollen«.

Auch für die Grünen ist ein Verbot von Onlineverschreibung und Versand nicht vorstellbar. Per Änderungsantrag will die Fraktion das Versandverbot aus dem Gesetz herausstreichen. Zudem spricht sie sich dafür aus, den verpflichtenden Arztkontakt bei Verschreibungen auch per Videosprechstunde zu ermöglichen.

Heitmann: Werbeverbote konsequent umsetzen

»Im Gesundheitsausschuss müssen wir hier bei diesem Gesetz noch deutlich nachbessern«, so Heitmann zur PZ. Sie kritisiert zudem die ausufernde Werbung. »Trotz bestehender Werbeverbote im Heilmittelwerbegesetz kommt es insbesondere in digitalen Medien, auf digitalen Werbescreens und anderen Außenwerbeflächen, zunehmend zu Umgehungen und Verstößen.« Es brauche eine konsequentere Ahndung und Durchsetzung der gesetzlichen Werbebeschränkungen, forderte Heitmann, die Mitglied des Gesundheitsausschusses ist.

Dies hat auch Mieves im Blick. Mit dem MedCanG müssten ärztliche Verantwortung gestärkt und missbräuchliche Geschäftsmodelle unterbunden werden, »ausdrücklich« auch mit einer konsequenten Durchsetzung des Heilmittelwerbegesetzes. »Konsumähnliche Werbung für Medizinal-Cannabis, die mit Rabattaktionen arbeitet oder den Eindruck eines frei verfügbaren Genussmittels erweckt, ist unzulässig und muss wirksam unterbunden werden«, so Mieves.

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