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Beweissicherung

Kliniken als Schlüsselakteure im Kampf gegen K.-o.-Tropfen

K.-o.-Tropfen, GBL, GHB, Liquid Ecstasy und Co. – viele Namen für mehr oder weniger dieselbe Wirkung. Die Anwendungsbereiche variieren von industriellen Lösungsmitteln bis hin zur Partydroge. Der Opferschutz gewinnt an Bedeutung. 
AutorPaulina Kamm
Datum 19.06.2025  13:30 Uhr
Gamma-Hydroxybutyrat (GHB) und Gamma-Butyrolacton (GBL) als Partydroge 

Gamma-Hydroxybutyrat (GHB) und Gamma-Butyrolacton (GBL) als Partydroge 

Enthemmung auf unterschiedlichen Ebenen (euphorisierend, entspannend, sozialisierend) ist – wie bei vielen Drogen – das gewünschte Ziel und damit Haupteinnahmegrund. Laut der Aidshilfe wirkt »Liquid Ecstasy« in geringen Mengen ähnlich wie Alkohol. In höheren Dosen käme es zu erhöhtem Lustempfinden und Hemmungslosigkeit. Die Aidshilfe warnt: »Bei 1,8 ml GHB kann es bereits zu Überdosierungen kommen. Dosen von mehr als 3 ml wirken tödlich.«

Das European Monitoring Centre for Drugs and Drug Addiction (EMCDDA) sammelt Daten zu akuten Drogenintoxikationen in 32 Überwachungszentren aus 22 Ländern. Laut dem EMCDDA zählten GHB und GBL 2022 zu den vierthäufigsten konsumierten Partydrogen in den teilnehmenden Krankenhäusern. Siebzehn europäische Länder meldeten 1.500 Sicherstellungen von GHB oder seines Vorläufers GBL, die sich auf 114 Kilogramm und rund 800 Liter beliefen.

Lösungsansätze und Studien 

In einer aktuellen Studie der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Charité wird von einem Mangel an Präventions- und Behandlungsdiensten hinsichtlich des zunehmenden Trends des freizeitlichen GHB-Konsums und der damit verbundenen Risiken berichtet. Adäquate Aufklärung gebe es der Studie zufolge zu wenig – im Gegenteil: Die raren Hilfskampagnen hätten sogar eine kontraproduktive Wirkung gehabt. Grund dafür sei, dass die Hilfsprogramme die freiwillige Einnahme von GBL/GHB als Partydroge zu wenig adressieren, sondern sich auf die Assoziation mit »Spiking« konzentrieren. 

Das European Monitoring Centre for Drugs and Drug Addiction klärt über Schwierigkeiten bei der Validität der Statistiken auf: GBL hat viele industrielle Verwendungszwecke – zum Beispiel als Lösungsmittel, sodass die Daten hinsichtlich Missbrauch schwer zu interpretieren seien. Grundsätzlich fehlt es an bundesweiten Statistiken, auch die Dunkelziffer ist enorm. Einzelne Landeskriminalämter und Landespolizeiem warnen auf ihren Websites. 

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