Pharmazeutische Zeitung online Avoxa
whatsApp instagram facebook bluesky linkedin xign
Nachgefragt beim BMG

Klarstellung zu neuen Retax-Regeln

Im Lieferengpassgesetz (ALBVVG), das die Arzneimittelabgabe in Apotheken vereinfachen soll, können Retaxfallen für die Apotheken lauern. Denn einige wesentliche Neuregelungen interpretieren Apotheken und Kassen teils gegensätzlich. Das BMG sollte für Klärung sorgen – und liegt bei seiner Auslegung ganz auf Kassenlinie.
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 25.10.2023  16:30 Uhr

Das in diesem Sommer in Kraft getretene Lieferengpassgesetz (ALBVVG) soll den Apotheken Erleichterungen bei der Arzneimittelabgabe verschaffen. Wenn ein Arzneimittel nicht verfügbar ist, dürfen sie demnach ohne Rücksprache mit dem Arzt von der Verordnung abweichen, solange die verordnete Gesamtmenge des Wirkstoffs nicht überschritten wird. Zulässig ist demnach eine Abweichung von der Packungsgröße und -anzahl sowie von der Wirkstärke, sofern keine pharmazeutischen Bedenken bestehen. Auch die Abgabe von Teilmengen ist erlaubt.

Was nach tatsächlicher Erleichterung im Apothekenalltag klingt, könnte allerdings Fallstricke bergen. Denn die Formulierungen der neuen Vorschriften lassen an mancher Stelle Interpretationsspielräume.  Wie interpretieren die Kassen die neuen Regelungen? Wenn sich die Auslegungen seitens Kassen und Apotheken nicht decken, könnten Apotheken am Ende statt weniger Arbeit mehr Retaxe ins Haus stehen. Dies befürchtete der Deutsche Apothekerverband (DAV) und bat deshalb das Bundesgesundheitsministerium (BMG) um Klarstellung.

Abgabereihenfolge muss eingehalten werden

In einem Brief beklagte der DAV im September, dass der GKV-Spitzenverband die Neuregelungen in entscheidenden Punkten anders auslege als der DAV. Betroffen davon sind demnach Austauschpflicht, Retaxation, Engpasspauschale und die Berechnung von Teilmengen. Nun hat sich das BMG in seiner Antwort an den DAV dazu positioniert – mit deutlicher Neigung in Richtung Kassensicht.

Bei der Frage nach den Austauschfreiheiten etwa verweist das BMG auf den Rahmenvertrag (RV), der bei der Arzneimittelabgabe bei Nichtverfügbarkeit – auch unter den neuen Regeln – grundsätzlich Wirtschaftlichkeit vorschreibe. Deshalb bleibe die Abgaberangfolge nach dem Rahmenvertrag unverändert. Im ersten Satz im neu gefassten § 129 Absatz 2a SGB V heißt es: »Abweichend von Absatz 1 Satz 1 bis 5 und 8 und dem Rahmenvertrag nach Absatz 2 können Apotheken bei Nichtverfügbarkeit eines nach Maßgabe des Rahmenvertrags nach Absatz 2 abzugebenden Arzneimittels dieses gegen ein verfügbares wirkstoffgleiches Arzneimittel austauschen.«

Frag die KI
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
BETA
Menü
Zeit
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
Zeit
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
Senden
SENDEN
KI
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
KI
KI
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa