»Klare Arbeitsgrundlage« für Telepharmazie |
Cornelia Dölger |
03.06.2025 13:00 Uhr |
Auch Borchardt erteilte solchen Plänen, die mit dem Ampelbruch ein Ende gefunden hatten, für die neue Legislatur eine Absage. »Für uns als CDU/CSU-Bundestagsfraktion steht fest: Das Modell der ›Apotheke light‹, so wie es die Ampelregierung in der Vergangenheit diskutiert hat, wurde zu Recht als Degradierung der Berufsgruppe der Apotheker verstanden.«
Im aktuellen Koalitionsvertrag kommt »Telepharmazie« an einer Stelle vor. Es heißt recht allgemein: »Rahmenbedingungen und Honorierung für Videosprechstunden, Telemonitoring und Telepharmazie verbessern wir, um die Versorgung flächendeckend sicherzustellen.«
Der ApoRG-Entwurf sah vor, die Apotheken-Betriebsordnung (ApoBetrO) wie folgt zu ergänzen: »Telepharmazie ist die pharmazeutische Beratung insbesondere von Patienten oder Kunden durch entsprechend befugtes Personal der Apotheke oder einer Apotheke des Filialverbundes mittels einer synchronen Echtzeit-Videoverbindung.« Auf der Definition fußten letztlich die »Apotheken light« mit zeitweiser PTA-Vertretung, die die Apothekerinnen und Apotheker als »Systembruch« werteten.
Was die Apotheken unter dem Begriff Telepharmazie verstehen, haben bereits vergangenes Jahr der Digitalausschuss der Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) und die Bayerische Landesapothekerkammer (BLAK) skizziert.