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Unions-Gesundheitssprecherin
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»Klare Arbeitsgrundlage« für Telepharmazie 

Was Telepharmazie genau ist, ist auslegbar, denn es gibt zwar Ideen für eine Definition, der Begriff ist aber nach wie vor weit gefasst. Unions-Gesundheitssprecherin Simone Borchardt kündigte gegenüber der PZ an, dass die Koalition zeitnah eine »klare Arbeitsgrundlage« schaffen werde. 
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 03.06.2025  13:00 Uhr

Bei der Frage nach den Möglichkeiten der Telepharmazie sei unabdingbar, dass Apotheken dadurch gestärkt werden müssten, zudem müsse die Versorgungsqualität angehoben werden. Apotheken dürften sich nicht allein auf versorgungsstarke Regionen fokussieren, so Borchardt zur PZ. Es gelte daher, die vielfältigen Möglichkeiten der Telepharmazie in den Blick zu nehmen. Borchardt kündigte an: »Die Rahmenbedingungen und Honorierung für telepharmazeutische Leistungen werden wir konsequent verbessern, um die Versorgung flächendeckend sicherzustellen.«

Was konkret unter Telepharmazie zu verstehen ist, sei »tatsächlich weit gefasst«. Wichtig sei, den Begriff systemisch zu denken: »E-Rezepte, die Nutzung der ePA durch Apothekenpersonal zwecks Medikationsmanagement und Überprüfung von Wechselwirkungen sowie die stärkere Vernetzung zwischen Apotheken, Ärzten und Pflegepersonal mittels digitaler Anwendungen – all dies gehört zum Begriff Telepharmazie«, erklärte Borchardt. Zu einer ausgereiften Telepharmaziestrategie zähle zudem die geplante Vereinheitlichung der Vorgaben für lokale Apotheken und Versender. »Nur so können wir den beteiligten Akteuren Rechtssicherheit geben und Vertrauen in digitale Strukturen schaffen.«

Mehr Vernetzung von Apothekern und Ärzten

Beim Thema Telepharmazie müsse ganzheitlich vorgegangen werden. Sektorengrenzen müssten

überwunden, Effizienzen gesteigert und die Patientensicherheit verbessert werden. Borchardt kündigte an: »All dies werden wir zügig in der Koalition beraten und darauf aufbauend in gesetzliche Regelungen gießen, um allen Akteuren eine klare Arbeitsgrundlage zu ermöglichen.«

In einem weiteren Schritt müssten Telepharmazie und Telemedizin stärker zusammen gedacht werden. Apotheken könnten stärker in die niedrigschwellige Versorgung eingebunden werden, wenn sie sich mit Ärzten besser digital vernetzten. 

Borchardt hob hervor, dass Telepharmazie »nicht nur auf Online-Shops oder auf Videoberatungen durch Apothekenpersonal beschränkt« werden dürfe. Vor Kurzem hatte Doc-Morris-CEO Walter Hess anlässlich einer Umfrage zu Onlineapotheken den Begriff Telepharmazie mit Versandhandel gleichgesetzt. Dem widersprach CSU-Gesundheitsexperte Stephan Pilsinger gegenüber der PZ. Bei digitaler Beratung sei die physische Anwesenheit des/der Approbierten in der Apotheke nötig, der Patient könne zugeschaltet werden – nicht umgekehrt, wie es im Entwurf zum Apotheken-Reformgesetz (ApoRG) vorgesehen war.

»Apotheken light« sind passé

Auch Borchardt erteilte solchen Plänen, die mit dem Ampelbruch ein Ende gefunden hatten, für die neue Legislatur eine Absage. »Für uns als CDU/CSU-Bundestagsfraktion steht fest: Das Modell der ›Apotheke light‹, so wie es die Ampelregierung in der Vergangenheit diskutiert hat, wurde zu Recht als Degradierung der Berufsgruppe der Apotheker verstanden.«

Im aktuellen Koalitionsvertrag kommt »Telepharmazie« an einer Stelle vor. Es heißt recht allgemein: »Rahmenbedingungen und Honorierung für Videosprechstunden, Telemonitoring und Telepharmazie verbessern wir, um die Versorgung flächendeckend sicherzustellen.«

Der ApoRG-Entwurf sah vor, die Apotheken-Betriebsordnung (ApoBetrO) wie folgt zu ergänzen: »Telepharmazie ist die pharmazeutische Beratung insbesondere von Patienten oder Kunden durch entsprechend befugtes Personal der Apotheke oder einer Apotheke des Filialverbundes mittels einer synchronen Echtzeit-Videoverbindung.« Auf der Definition fußten letztlich die »Apotheken light« mit zeitweiser PTA-Vertretung, die die Apothekerinnen und Apotheker als »Systembruch« werteten. 

Was die Apotheken unter dem Begriff Telepharmazie verstehen, haben bereits vergangenes Jahr der Digitalausschuss der Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) und die Bayerische Landesapothekerkammer (BLAK) skizziert.

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