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Millionenschaden
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KKH moniert Betrug durch Apotheken

Daten der KKH Kaufmännische Krankenkasse zeigen, dass Apotheken mit einem Schadenswert von gut einer Million Euro an zweiter Stelle im Ranking der Betrugs- und Korruptionsfälle der Ersatzkasse stehen. 
AutorKontaktMelanie Höhn
Datum 15.05.2024  14:55 Uhr

Schutz der Whistleblower

Jedem Hinweis auf Fehlverhalten wird bei der KKH vertraulich nachgegangen. Meldungen sind online möglich über das elektronische BKMS-Hinweis-System oder per Mail an betrugsverdacht@kkh.de. Im Juli vergangenen Jahres ist das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft getreten. Es soll Personen, die verdächtiges Fehlverhalten melden – sogenannte Whistleblower –, vor arbeits- oder strafrechtlichen Konsequenzen bewahren. Dina Michels begrüßt dieses Gesetz zum Schutz von Hinweisgebern: »Hinter jedem noch so kleinen Anfangsverdacht auf Fehlverhalten kann sich ein raffiniertes Betrugssystem verbergen, mit dem rechtswidrig hohe Beträge in die eigene Tasche abgezweigt werden – Beträge, die den Versicherten für die medizinische Versorgung fehlen. Denn die bittere Pille ist, dass am Ende die Beitragszahlenden finanziell für die Machenschaften gewissenloser Täter geradestehen müssen.«

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