Jedem Hinweis auf Fehlverhalten wird bei der KKH vertraulich nachgegangen. Meldungen sind online möglich über das elektronische BKMS-Hinweis-System oder per Mail an betrugsverdacht@kkh.de. Im Juli vergangenen Jahres ist das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft getreten. Es soll Personen, die verdächtiges Fehlverhalten melden – sogenannte Whistleblower –, vor arbeits- oder strafrechtlichen Konsequenzen bewahren. Dina Michels begrüßt dieses Gesetz zum Schutz von Hinweisgebern: »Hinter jedem noch so kleinen Anfangsverdacht auf Fehlverhalten kann sich ein raffiniertes Betrugssystem verbergen, mit dem rechtswidrig hohe Beträge in die eigene Tasche abgezweigt werden – Beträge, die den Versicherten für die medizinische Versorgung fehlen. Denn die bittere Pille ist, dass am Ende die Beitragszahlenden finanziell für die Machenschaften gewissenloser Täter geradestehen müssen.«