Kioske später, weniger Regresse, Homöopathie bleibt |
Für Hausärzte soll laut Gesetzentwurf bei der Vergütung die Obergrenze (Budget) entfallen. / Foto: Adobe Stock/Jonas Glaubitz
Für Hausarztpraxen sieht das Bundesgesundheitsministerium (BMG) deutliche Erleichterungen vor. Laut dem jetzt vorliegenden Referentenentwurf aus dem Ressort von Minister Professor Karl Lauterbach (SPD) werden unter anderem die Budgetobergrenzen aufgehoben und eine Vorhaltepauschale eingeführt.
Konkret sollen für Hausärztinnen und Hausärzte Obergrenzen bei der Vergütung (Budgets) aufgehoben werden – wie schon für Kinderärzte. Zudem soll eine jährliche »Versorgungspauschale« für die Behandlung chronisch kranker Patienten eingeführt werden, die ständig Arzneimittel bekommen. Dies soll auch Praxisbesuche zum Abholen von Folgerezepten vermeiden und insgesamt mehr Behandlungsfreiräume ermöglichen. Geregelt werden soll laut Entwurf außerdem eine »Vorhaltepauschale«, wenn Hausärztinnen und Hausärzte bestimmte Kriterien erfüllen – beispielsweise mit Haus- und Pflegeheimbesuchen oder bei den Praxisöffnungszeiten.
Ärztinnen und Ärzte können laut Entwurf künftig einmal jährlich eine Versorgungspauschale für chronisch Kranke abrechnen, auch ohne direkten Patienten-Kontakt. Bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen soll eine Geringfügigkeitsgrenze in Höhe von 300 Euro eingeführt werden. Das könnte die Kassen zwar mit drei Millionen Euro belasten, den Aufwand auf beiden Seiten aber deutlich reduzieren.
Die »Gesundheitskioske« in Regionen und Stadtteilen mit vielen sozial benachteiligten Menschen sollen nun erst ab 2025 eingerichtet werden – statt wie bislang geplant schon in diesem Jahr. Das »Initiativrecht« dazu liege bei den Kommunen, genutzt werden könnten auch bestehende Räumlichkeiten oder Busse. Die Kosten sollen zu 74,5 Prozent die Krankenkassen tragen, zu 5,5 Prozent die private Krankenversicherung und zu 20 Prozent die Kommunen. Im Jahr 2025 könnte es geschätzt bundesweit 30 Kioske geben, bis 2028 etwa 220.
In einem früheren Entwurf aus dem Dezember war zudem vorgesehen, dass Krankenkassen verboten werden soll, die Erstattung homöopathischer Behandlungen als Satzungsleistung anzubieten. Diese Regelung wurde im überarbeiteten Entwurf aber gestrichen.
Verbessert werden sollen laut dem Entwurf zudem psychotherapeutische Angebote für Kinder und Jugendliche. Dazu soll für Planungen des Bedarfs eine neue eigene Arztgruppe gebildet werden. Dies ermögliche »eine zielgenauere Steuerung der Niederlassungsmöglichkeiten« für entsprechende Praxen.