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Gesetzentwurf

Kioske sollen Versorgung verbessern

Mit Gesundheitskiosken will Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) niedrigschwellige Anlaufstellen in sozial benachteiligten Gegenden schaffen. Mit dem Entwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes rückt die Einführung der Kioske nun näher. Geplant sind zudem Primärzentren und Gesundheitsregionen.
Anne Orth
22.06.2023  16:30 Uhr

Im August 2022 hatte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) Eckpunkte für Gesundheitskioske vorgestellt. Bisher gibt es die Kioske nur in Modellregionen, zum Beispiel im Hamburger Stadtteil Billstedt. Am Dienstag veröffentlichte das Ministerium nun den Entwurf des »Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune« (GVSG). Ziel des Entwurfes ist es, »die Gesundheitsversorgung vor Ort in den Kommunen zu stärken und dabei gleichzeitig die individuelle Gesundheitskompetenz zu erhöhen«. Um das zu erreichen, sollen »in besonders benachteiligten Regionen und Stadtteilen niedrigschwellige Beratungsangebote für Behandlung und Prävention etabliert werden, die sogenannten Gesundheitskioske«, heißt es im Entwurf. Diese sollen demnach im Zusammenwirken von Kommunen und gesetzlicher Krankenversicherung unter Beteiligung der privaten Krankenversicherung errichtet werden. Zu den Aufgaben der Kioske gehören unter anderem Beratung, Koordinierung von Gesundheitsleistungen sowie einfache medizinische Routineaufgaben. Pflegekräfte sollen die Einrichtungen leiten.

Kosten von 400.000 Euro pro Kiosk

Den Betrieb eines Gesundheitskiosks veranschlagt das BMG im Gesetzentwurf mit rund 400.000 Euro pro Jahr. Die Kosten sollen laut Entwurf zu 74,5 Prozent die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen. 20 Prozent sollen die Kommunen tragen, 5,5 Prozent die privaten Versicherer. Während Gesundheitsminister Lauterbach im vergangenen Jahr von langfristig 1000 Kiosken sprach, nennt der Referentenentwurf keine konkrete Zahl. Das Initiativrecht für den Aufbau eines Gesundheitskiosks soll bei den Kommunen liegen. »Insgesamt wird es mithilfe der Kioske gelingen, die individuelle Gesundheitskompetenz insbesondere von Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf zu erhöhen und die organisationale Gesundheitskompetenz in der medizinischen Versorgung zu stärken«, heißt es im Entwurf.

Ergänzt werden sollen die Kioske durch sogenannte Primärversorgungszentren. Diese sollen in Regionen entstehen, in denen Unterversorgung droht oder bereits herrscht. Dies soll besonders die ländliche Versorgung verbessern. In den Zentren sollen neben der regulären Versorgung durch den Hausarzt auch ältere, gebrechliche Patientinnen und Patienten gezielt betreut werden. Angaben zur den Kosten und zur geplanten Zahl der Zentren macht der Entwurf nicht.

Für die Kommunen soll es auch leichter werden, selbst Medizinische Versorgungszentren (MVZ) zu gründen – auch das sieht der Gesetzentwurf vor. Außerdem sollen die Kassen die Möglichkeit erhalten, mit den Kommunen einen Gesundheitsregionenvertrag zu abzuschließen. »Über solche Verträge können regionale Aspekte stärker betont und Kommunen aufgrund ihrer Verantwortung für die Daseinsvorsorge besser eingebunden werden«, heißt es zur Begründung.

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