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Versand von Schutzmasken

Kinder bekommen Masken-Voucher: Kassen weisen Vorwürfe zurück

Eigentlich sind die Personengruppen genau definiert, die Anspruch auf FFP2-Masken haben, sprich wer älter als 60 Jahre oder chronisch erkrankt ist. Doch die Post von den Kassen landet offenbar auch bei Kindern ohne Vorerkrankungen, wie aus Diskussionen in den Sozialen Medien hervorgeht.
AutorKontaktJennifer Evans
Datum 29.01.2021  10:30 Uhr
Kinder bekommen Masken-Voucher: Kassen weisen Vorwürfe zurück

Gedacht sind die FFP2-Masken eigentlich für besonders schutzbedürftige Menschen, die sich mit den Gutscheinen ihrer Krankenkasse seit Anfang des Jahres zwei Mal eine Packung mit je sechs Masken aus der Apotheke holen können. Für insgesamt 34 Millionen Versicherte hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) diese Masken vorgesehen. Pro Packung muss lediglich eine Zuzahlung von 2 Euro geleistet werden. Da die Gutscheine fälschungssicher sein mussten, hatte der Minister die Bundesdruckerei damit beauftragt, die Coupons für die Kassen zu erstellen. Bei dieser logistischen Mammutaufgabe gab es bereits Verzögerungen und anscheinend auch Fehlsendungen, wie der derzeitige rege Austausch in den sozialen Netzwerken nahelegt. Die Pharmazeutische Zeitung hat bei den Kassen nachgefragt, wie es passieren kann, dass Masken-Gutscheine beispielsweise bei gesunden Kindern landen können?

Die Barmer gibt zu, dass es tatsächlich Rückmeldungen von Versicherten gab, die zunächst glaubten, eigentlich keinen Anspruch auf die Atemschutz-Masken zu haben. Doch die Missverständnisse konnten offenbar schnell aus dem Weg geräumt werden. »Unter anderem mit der Erläuterung zu den Hintergründen der Datenselektion konnten wir den Personen entsprechend erklären, dass es sich nicht um eine falsche Zusendung handelt«, so ein Sprecher zur PZ. Ansonsten habe es bei der Datenselektion keine Probleme gegeben. Neben den definierten Altersgruppen seien ausschließlich die in der Verordnung genannten Erkrankungen und Risikofaktoren in die Datenselektion einbezogen worden, heißt es. Kinder könnten aber unter Umständen auch zu den Risikogruppen gehören, zum Beispiel mit der Diagnose Asthma bronchiale. Grundsätzlich zählten zu den Anspruchsberechtigten auch Personen, die im definierten Analysezeitraum nur ein einziges Mal eine entsprechende Diagnose erhalten hätten. »Im Falle der Datenselektion zur Ermittlung der Risikogruppen kann es also sein, dass die Diagnose zwar einmalig gestellt wurde, das Kind beziehungsweise die Person aber inzwischen wieder gesund ist«, so der Barmer-Sprecher.

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