KI-Einsatz in der Apotheke kommt mit neuen Pflichten |
Jennifer Evans |
19.07.2024 12:00 Uhr |
Aufgabe der Betreiber ist es außerdem, den Behörden Jahresberichte über ihre Verwendung von Systemen zur nachträglichen biometrischen Fernidentifizierung vorzulegen. Demnach dürfen die Berichte aber zusammenfassend gleich mehre Einsätze abdecken. Grundsätzlich muss ein Betreiber bei allen Maßnahmen mit den zuständigen Behörden zusammenarbeiten.
Die Verordnung über Künstliche Intelligenz tritt am 1. August 2024 in Kraft. Die meisten Bestimmungen greifen jedoch erst nach einer Übergangszeit von zwei Jahren. Lediglich das Verbot von KI-Systemen mit unannehmbaren Risiken wird zum 2. Februar 2025 wirksam.