Der Bundesverband Verbraucherzentrale sieht dies im Kontext mit dem Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG). Dieses erlaube den Kassen in Zukunft auch, Daten der ePA oder Ergebnisse sogenannter Wearables wie Smartwatches zu erfragen.
»Krankenkassen stehen im Wettbewerb. Daraus ergeben sich Interessenkonflikte, denn ihre Aktivitäten unterliegen marktwirtschaftlichen Mechanismen. Da Abrechnungsdaten Fehler enthalten können und Fehleinschätzungen nicht ausgeschlossen sind, dürfen Krankenkassen Versicherte nicht ungefragt mit Risikohinweisen konfrontieren«, so Auer.