Das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) und das Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) sorgen für Transparenzforderungen von Verbraucherschützern. / © IMAGO/MiS
Mit dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) habe der Gesetzgeber die Basis für Datenauswertungen seitens der Krankenkassen geschaffen, meldet der Bundesverband Verbraucherzentrale in einer Pressemitteilung. Mit 71 Prozent habe allerdings ein überwiegender Anteil der gesetzlich Versicherten keine Kenntnis darüber, dass deren Abrechnungsdaten zum Zweck der individuellen Beratung ohne ausdrückliche Zustimmung ausgewertet werden dürfen, ergab eine Forsa-Umfrage. Mehr als die Hälfte der Teilnehmenden (57 Prozent) bewerte diese gesetzliche Verankerung als eher oder vollkommen falsch.
Aus den Ergebnissen der Meinungsbefragung resultiere demnach die Forderung der Verbraucherzentrale, dass besagte Daten nur mit Einverständnis analysiert werden dürfen. »Versicherte müssen selbst über ihre Gesundheitsdaten bestimmen können. Davon kann keine Rede sein, wenn viele Menschen nicht einmal wissen, dass Krankenkassen ihre Abrechnungsdaten ohne ausdrückliche Zustimmung auswerten dürfen«, begründet Lucas Auer, Gesundheitsexperte des Verbraucherzentrale Bundesverbands.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband beanstandet, dass vor einer Ausweitung des Handlungsspielraums der Krankenkassen eine neutrale Evaluation durchgeführt werden muss. Hierbei solle man betrachten, inwieweit besagte Informationen tatsächlich einen gesundheitsbezogenen Effekt haben. Auch eine Forderung nach mehr Transparenz richte der Verbraucherschutz demnach an die Kassen.
Unter das GDNG fallen Auswertungen hinsichtlich seltener Erkrankungen der Versicherten, Krebserkrankungen oder anderer drastischer Gesundheitsgefährdungen. Auch Einblicke zu Wechselwirkungen in der pharmazeutischen Therapie, Impflücken und bisher nicht festgestellte Pflegebedürftigkeit dürfen aktuell ohne ausdrückliche Zustimmung verarbeitet und Inhalt individualisierter Beratung werden. »Wer vermeintliche Gesundheitsrisiken bewertet, trägt große Verantwortung. Diese Aufgabe gehört in ärztliche Hände«, sagt Auer.
Der Bundesverband Verbraucherzentrale sieht dies im Kontext mit dem Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG). Dieses erlaube den Kassen in Zukunft auch, Daten der ePA oder Ergebnisse sogenannter Wearables wie Smartwatches zu erfragen.
»Krankenkassen stehen im Wettbewerb. Daraus ergeben sich Interessenkonflikte, denn ihre Aktivitäten unterliegen marktwirtschaftlichen Mechanismen. Da Abrechnungsdaten Fehler enthalten können und Fehleinschätzungen nicht ausgeschlossen sind, dürfen Krankenkassen Versicherte nicht ungefragt mit Risikohinweisen konfrontieren«, so Auer.