Pharmazeutische Zeitung online Avoxa
whatsApp instagram facebook bluesky linkedin xign
Landsozialgericht NRW

Keine Sozialabgaben für Vertretungsapotheker

Vertretungsapotheker sind selbstständig - Apothekeninhaber müssen daher keine Sozialabgaben für diese Arbeitskräfte zahlen. Das hat nun das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen klargestellt.
AutorKontaktEv Tebroke
Datum 07.09.2020  15:00 Uhr

Sind Vertretungsapotheker freie Mitarbeiter? Oder sind sie als Beschäftigte in einem befristeten Angestelltenverhältnis anzusehen und damit sozialversicherungspflichtig? Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) hat hier jetzt ein Grundsatzurteil gesprochen. Damit gibt es nun seit 60 Jahren erstmals wieder eine klare Entscheidung in dieser Frage. Zuletzt hatte das Bundessozialgericht (BSG)  am 27. Mai 1959 darüber befunden, dass Vertretungen von Ärzten als selbstständig anzusehen sind (3 RK 18/55).

Diesmal ging es konkret um eine Klage gegen die Zahlung von Sozialabgaben für eine Vertretung in der Apotheke durch eine Kollegin: Apothekerin Claudia Witte, Inhaberin einer Apotheke im westfälischen Oerlinghausen, hatte 2009 nach Übernahme der Offizin zeitweise eine Urlaubsvertretung engagiert.  Im Jahr 2014 erhielt Witte dann Post von der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Diese forderte die Nachzahlung der Sozialabgaben für die Vertretungen sowie Säumniszuschläge in Höhe von insgesamt 1200 Euro. Denn aus Sicht der DRV handelt es sich bei Vertretungsapothekern um Angestellte mit befristetem Arbeitsverhältnis. Witte sah dies nicht ein und klagte vor dem Sozialgericht Detmold – jedoch ohne Erfolg: Das Sozialgericht entsprach der Rechtsauffassung der Rentenversicherung und verpflichtete die Apothekeninhaberin mit dem Urteil vom 23. November 2017 zur Zahlung der Sozialabgaben für ihre Vertretungen.

Witte legte Berufung ein. Und diesmal war sie erfolgreich: Das Landessozialgericht NRW wertet den Sachverhalt eindeutig zu ihren Gunsten. Demnach sind Vertretungsapotheker als selbstständig anzusehen, weil nicht weisungsgebunden. Auch verhandeln sie ihr Honorar bei jedem Arbeitgeber erneut und individuell. Damit sind sie laut LSG nicht sozialversicherungspflichtig.  Das Urteil in der Sache erging bereits am 10. Juni 2020. Heute gab das Gericht die Urteilsgründe bekannt. 

Kein Weisungsrecht

Dort heißt es: Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG setze eine abhängige Beschäftigung voraus, dass der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber persönlich abhängig ist. Bei einer Beschäftigung in einem fremden Betrieb sei dies der Fall, wenn der Beschäftigte in den Betrieb eingegliedert ist und dabei einem Zeit, Dauer, Ort und Art der Ausführung umfassenden Weisungsrecht des Arbeitgebers unterliegt. Vor diesem Hintergrund ist der Senat zu der Überzeugung gelangt, dass die Apothekenvertretung selbstständig tätig war. »Ein für die Statusfeststellung bedeutsames Weisungsrecht der Klägerin liegt nicht vor«, so die Argumentation des LSG. Die Vertretung habe ihre Tätigkeit »vielmehr im Wesentlichen frei gestalten« können. Dem stünden die sich für die Apothekenvertretung gesetzlich ergebenden Bindungen nicht entgegen.

Apothekerin Witte freut sich nach eigenen Angaben sehr über diese Klarstellung. »Ich bin sehr froh, dass es nun Rechtssicherheit gibt«, sagte sie gegenüber der PZ. Sie hoffe, dass dies nun auch anderen Kollegen weiterhilft.

Frag die KI
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
BETA
Menü
Zeit
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
Zeit
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
Senden
SENDEN
KI
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
KI
KI
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa