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Gematik-Beschluss

Keine Null-Retax bei fehlerhaften E-Rezepten

In den kommenden Monaten dürften immer mehr E-Rezepte in den Apotheken landen. Das neue, digitale Arzneimittel-Verordnungssystem ist allerdings noch im Aufbau – Fehler in den Datensätzen sind nicht ausgeschlossen. Klar ist nun aber, dass Apotheker bei Fehlern keine Retaxationen zu befürchten haben.
Benjamin Rohrer
26.01.2022  18:00 Uhr

Die Einführung des neuen E-Rezept-Systems soll schrittweise erfolgen – das Bundesgesundheitsministerium hatte erklärt, dass das System vorerst regional in Clustern getestet werden soll. Denn nach wie vor gibt es an vielen Stellen Probleme: Es gibt weiterhin nur wenige Praxis-Software-Systeme, die überhaupt E-Rezept-Datensätze erzeugen können, nicht alle Rechenzentren sind E-Rezept-ready und die meisten Krankenkassen in Deutschland haben noch nie eine E-Verordnung erhalten.

Allerdings werden in den kommenden Monaten immer mehr Praxen in die Lage versetzt, E-Rezepte zu erzeugen. Und so kann es durchaus vorkommen, dass die Apotheken schon im Januar vereinzelt E-Rezepte erhalten. Je mehr Praxis-Software-Systeme im Laufe des Jahres hinzukommen, desto schneller wird die Anzahl der übermittelten E-Verordnungen ansteigen. Das Problem für die Apotheken ist: Da das Verordnungssystem so wenig erprobt ist, sind formale Fehler auf den E-Rezepten nicht ausgeschlossen. Beispiele für fehlerhafte Datensätze könnte es viele geben: ein Arztname ohne Vorname, ein falsches Format für das Datum oder schlichtweg fehlende Angaben. Insbesondere der in den Apotheken erzeugte Quittungsdatensatz soll problematisch und fehleranfällig sein.

Beschluss: Keine Retaxation bei fehlerhaften Abrechnungsdaten

Viele Apotheker haben vor diesem Hintergrund die Befürchtung, dass es zu massenweisen Retaxationen kommen könnte. Doch nach einer Gesellschafterversammlung der Gematik am heutigen Mittwoch gibt es zumindest in diesem Punkt Entwarnung: Denn die Gesellschafter, zu denen neben dem Bundesgesundheitsministerium unter anderem auch die Krankenkassen, Apotheker, Ärzte und Kliniken gehören, haben vereinbart, dass es bei fehlerhaften E-Rezepten vorerst keine Null-Retaxationen geben soll. In einer Mitteilung der Gematik heißt es dazu: »Im Weiteren haben die Krankenkassen eine enge Zusammenarbeit mit Apotheken zugesichert, damit Formfehler bei der Abrechnung nicht zur Retaxierung (Verweigerung der Zuschläge bzw. der Erstattung von Arzneimitteln, die durch den Apotheker bereits abgegeben wurden) führen.«

Nach Informationen der PZ liegt dieser Einigung eine sehr wichtige Beschlussfassung zu Grunde: Denn erstmals haben die Gesellschafter der Gematik den Abrechnungsprozess Prozess anerkannt, der zur gesamten Arzneimittel-Verordnungs- und Belieferungskette gehört. Bislang hatte die Gematik in ihren Entscheidungen und Systemanalysen immer nur Prozesse berücksichtigt, die bis zur Abrechnung der E-Rezept-Datensätze durch die Apotheken gehen. Alle nachfolgenden Prozesse hatte die Gematik bislang wenig betrachtet. Nun steht aber fest, dass auch die Abrechnung fehlerfrei funktionieren muss, damit das E-Rezept final eingeführt werden kann. Dies soll sichergestellt werden über ein Fehler-Tracking: Sobald es in der Verordnung, Belieferung oder Abrechnung einer E-Verordnung einen Fehler gibt, muss dieser registriert werden.

Außerdem haben die Gesellschafter am heutigen Mittwoch einige Kriterien für die weitere Testphase festgelegt: Konkret müssen mindestens 30.000 E-Verordnungen den gesamten Prozess durchlaufen sein, bevor die Testphase beendet und eine bundesweite Einführung anvisiert werden kann. Außerdem soll sichergestellt sein, dass der Fachdienst, also der zentrale E-Rezept-Server, dauerhaft betriebsbereit ist. Beschlossen wurde auch, dass alle Beteiligten ab sofort regelmäßig aktuelle Daten zu Lage, Ausstattungsgrad und Einsatzbereitschaft liefern. Und auch die Kassen wurden in die Pflicht genommen: Alle Kassen sollen im Testbetrieb mindestens ein E-Rezept empfangen und erstatten. Sollten die Kassen von den Rechenzentren fehlerhafte E-Rezepte erhalten, müssen sie dies den Abrechnern sofort zurückmelden und auf den Fehler hinweisen.

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