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Filialleitung in der Apotheke
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Keine Kompromisse beim Arbeitsvertrag

Auf Approbierte, die eine Filialleitung übernehmen wollen, kommt viel Verantwortung zu. Adexa-Rechtsanwältin Minou Hansen erklärt, worauf Interessierte bereits im Vorfeld achten sollten.
AutorKontaktJennifer Evans
Datum 29.06.2021  18:00 Uhr

Augen auf beim Arbeitsvertrag, rät die Juristin Minou Hansen von der Apothekengewerkschaft Adexa. Klar sein sollte jedem, der eine Filialleitung anstrebt, dass dieser Posten apothekenrechtlich nur in Vollzeit möglich ist. Aber mit der Position sind nicht nur mehr Aufgaben verbunden, sondern auch mehr Pflichten – zum Beispiel kann das bedeuten, jeden zweiten Nacht- oder Notdienst zu übernehmen.

Umso wichtiger ist es, schon von Beginn an mit einem gut verhandelten Arbeitsvertrag in das Angestelltenverhältnis zu gehen. Hansen hat im Rahmen eines Webinars, über das die Gewerkschaft in ihrem Newsletter berichtet, daraufhin gewiesen, dass ein Vertragsentwurf der Apothekenleitung zunächst »als Vorschlag zu betrachten« ist, und betont: »Verhandlungen sind immer Gespräche auf Augenhöhe.« Klar geregelt müssten daher neben Vergütung und Urlaub vor allem die Zuständigkeiten sein. Auch die Zeit für den Besuch von Fortbildungen kann mit Blick auf die Verantwortung rund um die Teamführung relevant sein. Da grundlegende Änderungen in einem bereits bestehenden Arbeitsverhältnis eher schwierig sind, empfiehlt die Rechtsexpertin, sich »nicht mit Kompromissen zufrieden zu geben«.

Vergütung und Urlaub

Grundsätzlich hängt das Gehalt natürlich von der Berufserfahrung, der Qualifikation und dem Aufgabenbereich einer Person ab. Aber auch die Situation vor Ort könne eine Rolle spielen, so Hansen. Geeignete Formulierungen im Arbeitsvertrag seien daher »Tarifgehalt plus x Prozent Zulage«. Verhandelbar ist ihren Angaben zufolge auch immer die Anzahl der Urlaubstage. Ausgehend vom Tarifvertrag haben Angestellte in der Offizin je nach Kammerbezirk Anspruch auf 33 oder 34 Werktage Urlaub. Bei einer Betriebszugehörigkeit von mehr als fünf Jahren kommt ein weiterer Tag hinzu.

Ein weiterer Tipp der Adexa-Rechtsanwältin betrifft die Work-Life-Balance. Anwärter für eine leitende Position sollten abklären, ob sie jede Woche an einem festen Tag frei haben können. Darüber hinaus rät Hansen dazu, regelmäßig zu überprüfen, ob die Arbeit noch Spaß bereitet. »Ansonsten ruinieren Sie langfristig Ihre Gesundheit«, warnt sie. Auch aus diesem Grund hält sie ein Grundvertrauen zwischen den Vertragspartnern von Anfang an für essenziell. Etwaige interne Querelen kosteten nämlich  nur Zeit und Energie.

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