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Thüringen

Kein Recht auf Kinderbetreuung für Apothekenmitarbeiter

Apothekenmitarbeiter zählen nicht zur Gruppe der Eltern, bei denen nur ein Elternteil einen systemrelevanten Beruf nachweisen muss. Das haben nun das Thüringer Bildungs- und Gesundheitsministerium entschieden.
AutorKontaktJennifer Evans
Datum 28.04.2020  14:34 Uhr

Die Entscheidung der beiden Thüringer Ministerien bedeutet für den konkreten Fall: Wenn der Partner eines Pharmazeuten besser verdient und daher arbeiten geht, betreut der Pharmazeut die Kinder und fällt folglich in der Apotheke aus. Wie die Landesapothekerkammer Thüringen (LAKT) heute mitteilte, hätten sich die Ministerien bei ihrer Entscheidung »auch nicht davon beeindrucken lassen«, dass diese auch für die Leiterin einer Filialapotheke gilt, die im Ort die einzige Offizin betreibt und »natürlich unentbehrlich« ist. Eltern, die einer nicht systemrelevanten Arbeit nachgehen, müssen ihre Kinder trotz Job derzeit selbst betreuen. Ein Recht auf eine Notbetreuung haben sie nur, wenn auch der andere Partner einen systemrelevanten Beruf hat.

Es handele sich in Thüringen nicht um eine sachliche Entscheidung, sondern um eine willkürliche, bemängelt LAKT-Geschäftsführer Danny Neidel. Das einzige Kriterium, das Eltern erfüllen müssen, um zur höchsten Kategorie, der sogenannten »Sondergruppe A+«, zu zählen sei, dass »ein Elternteil unmittelbar mit der Versorgung von Kranken oder pflegebedürftigen Personen betraut ist«. Neidel ärgert sich darüber, dass überhaupt in Frage gestellt wird, eine Apotheke könnte nicht unmittelbar mit der Versorgung von Kranken betraut sein.

Spahn hat mehr Respekt

Die Kindernotbetreuung dürfe nicht überlastet werden, argumentierten hingegen die Thüringer Ministerien, so die Kammer. Neidel räumt zwar ein, dass die derzeitige Situation schwierige Entscheidungen erfordere, wehrt sich aber gegen die Außenwirkung dieser Entscheidung. Für ihn signalisiert die Regierung in Thüringen nämlich auf diese Weise mangelnden Respekt vor der Arbeit der Apotheker. Und das sei angesichts der Arbeitsüberlastung während der Coronavirus-Pandemie für »alle unerträglich«.

Aus Sicht der LAKT kann es sich hier nur um eine rein politisch motivierte Entscheidung handeln, weil sich die Wertschätzung für die Arbeit der Apotheken in Thüringen stark von der des Bundesministers für Gesundheit unterscheidet. Jens Spahn (CDU) hatte sich kürzlich in einem Brief bei den Apothekern für ihren außergewöhnlichen Einsatz bedankt und sie als einen entscheidenden Baustein in der Versorgung während der Coronavirus-Pandemie gelobt.

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