Kein Verständnis für E-Rezept-Klagen der Apotheken |
PZ |
24.01.2024 09:00 Uhr |
Das Freitextfeld sei in der Technischen Anlage zum Bundesmantelvertrag definiert, vereinbart von der KBV und dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Tatsache sei aber, dass durch die qualifizierte elektronische Signatur eindeutig belegt sei, dass ein Arzt oder eine Ärztin das E-Rezept ausgestellt habe. »Insofern können wir nicht nachvollziehen, wieso jetzt dieses Freitextfeld Berufsbezeichnung als überprüfbares Feld gewertet werden soll. Das sind aus unserer Sicht bürokratische Hürden, die die reibungslose Umsetzung des E-Rezepts behindern.«
Die KBV hatte sich bereits dafür ausgesprochen, die Berufsbezeichnung als Prüffeld zu streichen. Erste Krankenkassen haben gegenüber dem DAV auch schon zugesichert, in solchen Fällen nicht zu retaxieren. Die DAV-Spitze fordert aber einen allgemeinen Retaxschutz für das E-Rezept für das ganze Jahr 2024.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.