Gegen den früheren Bundesgesundheitsminister und heutigen Unionsfraktionschef Jens Spahn liegen keine »tatsächlichen Anhaltspunkte« für eine Straftat vor, heißt es von der Berliner Generalstaatsanwaltschaft. / © Imago/dts Nachrichtenagentur
Die Prüfung eines Anfangsverdachts habe keine »tatsächlichen Anhaltspunkte« für eine Straftat ergeben, teilte die Generalstaatsanwaltschaft Berlin mit. Daher habe es keine Aufnahme von Ermittlungen gegeben.
Das Gesundheitsministerium hatte während der Corona-Pandemie mehrere Milliarden Atemmasken für mehrere Milliarden Euro bestellt. Ein beträchtlicher Teil davon wurde nicht gebraucht.
Die Generalstaatsanwaltschaft teilte weiter mit, mehr als 170 Strafanzeigen seien gegen Spahn in seiner Eigenschaft als ehemaliger Bundesminister für Gesundheit eingegangen, die Vorwürfe seien Vorteilsannahme und Untreue. Für die Prüfung des Sachverhalts seien ein Sachverständigenbericht sowie Berichte des Bundesrechnungshofs ausgewertet worden.
Für die Prüfung habe die Generalstaatsanwaltschaft den Bericht der Sachverständigen Margaretha Sudhof sowie die Berichte des Bundesrechnungshofs an den Haushaltsausschuss des Bundestags beigezogen. Die Berichte seien in strafrechtlicher Hinsicht ausgewertet worden, insbesondere im Hinblick auf die Direktvergaben, die Beauftragung eines Logistikunternehmens sowie das sogenannte Open-House-Verfahren des Bundesgesundheitsministeriums.
Das Ministerium hatte zu Beginn der Coronapandemie unter Spahns Leitung Schutzmasken in einem erheblichen Umfang und zu hohen Kosten bestellt. Vor allem im Bericht der später vom damaligen Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) eingesetzten Sonderbeauftragten Sudhof wurde das damalige Vorgehen scharf kritisiert. In dem Bericht wird Spahn unter anderem vorgeworfen, bei den Milliardenaufträgen überteuerte Einkäufe befördert, ihm nahestehende Menschen bevorzugt und Bedarfsprüfungen außer Acht gelassen zu haben. Spahn weist all dies zurück.
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