Kein ApoRG – und dann? |
Alexander Müller |
23.09.2024 10:00 Uhr |
Letzteres ist nicht möglich, weil auch die Private Krankenversicherung (PKV) jährlich rund 15 Millionen Euro in den Topf einzahlt. Doch auch für eine Umwidmung der Gelder wäre eine Gesetzesänderung nötig, denn die pDL sind im Sozialgesetzbuch V (SGB V) geregelt. Wenn keine eigene Apothekenreform mehr kommt, wäre dies nur im sogenannten Omnibusverfahren möglich, also im Rahmen eines anderen Gesetzgebungsverfahrens. Eine solche Option wäre beispielsweise das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG).
Ohne Gesetzesänderung ließe sich die Skonto-Problematik lösen. Seit dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) müssen die Apotheken schlechtere Einkaufskonditionen verkraften – zusätzlich zur ohnehin angespannten wirtschaftlichen Lage. Der Effekt dürfte in der zweiten Jahreshälfte voll durchschlagen. Eine Wiederfreigabe der Skonti in der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) ließe sich vom Bundeswirtschaftsministerium im Einvernehmen mit dem BMG per Verordnung regeln – mit Zustimmung des Bundesrats.