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Apothekenreform

Kein ApoRG – und dann?

Das Apotheken-Reformgesetz (ApoRG) liegt weiter auf Eis. Auch in dieser Woche wird es nicht im Kabinett besprochen – und vermutlich auch nicht im Oktober. Für die Apotheken wäre das eine gute Nachricht. Und wie könnte es dann weitergehen?
Alexander Müller
23.09.2024  10:00 Uhr

Auf der Tagesordnung für die Kabinettssitzungen im Oktober wird das Apotheken-Reformgesetz (ApoRG) noch als optionales Thema geführt. Am 2., am 9. oder am 16. Oktober kommt das Gesetz immerhin noch »in Betracht«.

Immer größer werden die Zweifel, dass das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Apothekenreform überhaupt noch einbringt. Der Leitungsvorbehalt des FDP-geführten Forschungs- und Bildungsministeriums (BMBF) besteht weiterhin. Die Liberalen wollen den Systembruch nicht mitgehen und blockieren die »Apotheke ohne Apotheker«, wie sie Lauterbach vorsieht.

Auf der anderen Seite steht die inzwischen mehrfach aus dem BMG vernommene Aussage, dass Lauterbach keine Honorarreform angehen werde ohne umfassende Strukturreform. Das deckt sich mit öffentlich Ankündigungen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), die Baustellen im Gesundheitssystem mit großen Reformen bewältigen zu wollen.

Lieber gar keine Reform?

Und aus dem BMG war unlängst zu hören, die Apotheker müssten sich nicht wundern, wenn es nun gar keine Reform mehr gäbe. Lauterbach scheint allmählich die Lust an dem Vorhaben zu verlieren. Offiziell sagte er, dass die Krankenhausreform Priorität habe und das ApoRG »zurückgestellt« sei. Zwar besteht in der Apothekerschaft längst die Gewissheit, dass keine Reform besser wäre als die vom BMG geplante – die wirtschaftlichen Probleme der Branche blieben dann aber ebenfalls ungelöst.

An Ideen zur Unterstützung der Apotheken mangelt es nicht. Die ABDA, andere Gruppierungen und Kooperationen sowie Einzelapotheken haben zahlreiche Vorschläge vorgelegt. Doch echte Honorarerhöhungen durchzusetzen, erscheint in der politischen Gemengelage und angesichts der klammen Finanzmittel der Ampel-Koalition als schwieriges Unterfangen.

Eine Umwidmung der Gelder, die aktuell im Topf für pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) liegen, wäre noch die naheliegendste Option. Weder Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) noch die Krankenkassen müssten mehr Geld ausgeben. Im Kassenlager gibt es aber auch Stimmen, die die Mittel lieber direkt dem Haushalt der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zuführen würden.

Umwidmung pDL-Topf

Letzteres ist nicht möglich, weil auch die Private Krankenversicherung (PKV) jährlich rund 15 Millionen Euro in den Topf einzahlt. Doch auch für eine Umwidmung der Gelder wäre eine Gesetzesänderung nötig, denn die pDL sind im Sozialgesetzbuch V (SGB V) geregelt. Wenn keine eigene Apothekenreform mehr kommt, wäre dies nur im sogenannten Omnibusverfahren möglich, also im Rahmen eines anderen Gesetzgebungsverfahrens. Eine solche Option wäre beispielsweise das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG).

Skonto-Frage offen

Ohne Gesetzesänderung ließe sich die Skonto-Problematik lösen. Seit dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) müssen die Apotheken schlechtere Einkaufskonditionen verkraften – zusätzlich zur ohnehin angespannten wirtschaftlichen Lage. Der Effekt dürfte in der zweiten Jahreshälfte voll durchschlagen. Eine Wiederfreigabe der Skonti in der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) ließe sich vom Bundeswirtschaftsministerium im Einvernehmen mit dem BMG per Verordnung regeln – mit Zustimmung des Bundesrats.

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