KBV will Berufsbezeichnung streichen |
Alexander Müller |
17.01.2024 11:50 Uhr |
Die KBV teilt die Einschätzung des DAV, dass in der Heimversorgung weiterhin das Muster 16 sowie der Tokenausdruck zur Anwendung kommen sollten. Zudem könnten Rezepte auch für diese Versicherten über die elektronische Gesundheitskarte (EGK) des Versicherten eingelöst werden. Im Sinne der Versorgung setze sich die KBV dafür ein, dass den Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten möglichst zeitnah eine digitale Verwaltungsfunktion für die E-Rezepte zur Verfügung gestellt werde.
Der DAV hatte daran erinnert, dass die Versicherten Anspruch auf den Ausdruck eines Token haben, falls sie das E-Rezept nicht auf einem digitalen Weg einlösen möchten. Die KBV betont zwar, die Praxen entsprechend zu informieren. Man setze sich aber für volldigitale Lösungen ein. »Eine Voraussetzung hierfür ist zum Beispiel, dass Apotheken flächendeckend in der Lage sind, E-Rezepte per EGK einzulösen. Praxen haben uns wiederholt berichtet, dass Patientinnen und Patienten von der Apotheke zurück in die Arztpraxis geschickt wurden, da eine Einlösung der Verordnung per eGK nicht möglich war. Wir vertrauen darauf, dass Sie sich ebenfalls für die zeitnahe Ermöglichung volldigitaler Lösungen einsetzen«, spielt die KBV-Spitze den Ball zurück zum DAV.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.