Kassensysteme bis Ende Juli melden |
Cornelia Dölger |
07.07.2025 12:30 Uhr |
Elektronische Kassensysteme, die vor dem 1. Juli 2025 angeschafft wurden, müssen bis spätestens 31. Juli 2025 an die zuständige Finanzbehörde gemeldet werden. / © Getty Images/ljubaphoto
Die Kassenmeldepflicht verpflichtet Unternehmen, ihre elektronischen Kassensysteme und deren technische Sicherheitseinrichtungen (TSE) beim Finanzamt zu melden. Grundlage ist das »Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen«, kurz »Kassengesetz«. Seit dem 1. Januar 2025 ist die elektronische Übermittlung möglich.
Folgende Fristen für die Meldung gelten :
Über die Fristen hatte die Treuhand Hannover bereits Ende vergangenen Jahres informiert. Sie listete zudem die Formalitäten zur Meldung auf. Enthalten sein müssen demnach:
Die Meldepflicht gilt für alle Unternehmer – einschließlich Kleinunternehmer –, die elektronische Registrierkassen verwenden. Die Übertragung kann über das ELSTER-Formular per XML-Datei oder via ERiC-Schnittstelle erfolgen.
Im »Kassengesetz« findet sich zudem die umstrittene Belegausgabepflicht, also die Pflicht, dass alle Betriebe, die ihre Bargeldeinnahmen mittels elektronischer Kassen aufzeichnen, jedem Kunden einen Kassenzettel ausdrucken müssen – egal, ob er diesen haben möchte oder nicht. Ziel ist mehr Transparenz im Kampf gegen Steuerbetrug.
Union und SPD wollen dies im Rahmen des Bürokratieabbaus ändern und haben sich in ihrem Koalitionsvertrag vorgenommen: »Wir schaffen die Bonpflicht ab. Für Geschäfte mit einem jährlichen Umsatz von über 100.000 Euro führen wir ab dem 01.01.2027 eine Registrierkassenpflicht ein.« Einen Zeitplan gibt es noch nicht.