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Finanzamt

Kassensysteme bis Ende Juli melden

Mit dem »Kassengesetz« soll Steuerbetrug verhindert werden. Daher müssen auch Apotheken seit 1. Januar ihre elektronischen Kassensysteme ans Finanzamt melden. Die Frist für die Meldung läuft Ende Juli ab. Auf demselben Gesetz fußt auch die umstrittene Bonpflicht. Diese will die Koalition abschaffen.
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 07.07.2025  12:30 Uhr

Die Kassenmeldepflicht verpflichtet Unternehmen, ihre elektronischen Kassensysteme und deren technische Sicherheitseinrichtungen (TSE) beim Finanzamt zu melden. Grundlage ist das »Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen«, kurz »Kassengesetz«. Seit dem 1. Januar 2025 ist die elektronische Übermittlung möglich.

Folgende Fristen für die Meldung gelten :

  • Elektronische Kassensysteme, die vor dem 1. Juli 2025 angeschafft wurden, müssen bis spätestens 31. Juli 2025 gemeldet werden.
  • Kassensysteme, die nach dem 1. Juli 2025 erworben werden, müssen innerhalb eines Monats nach Erwerb gemeldet werden.
  • Auch bei Außerbetriebnahme eines Systems ab dem 1. Juli 2025 gilt diese Frist.
  • Gemietete oder geleaste Kassensysteme werden als angeschafft betrachtet und unterliegen den gleichen Meldepflichten.

Über die Fristen hatte die Treuhand Hannover bereits Ende vergangenen Jahres informiert. Sie listete zudem die Formalitäten zur Meldung auf. Enthalten sein müssen demnach:

  • Name des Steuerpflichtigen
  • Steuernummer
  • Art der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung
  • Art des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems
  • Anzahl der Aufzeichnungssysteme
  • Seriennummer des Aufzeichnungssystems
  • Datum der Anschaffung des Aufzeichnungssystems
  • Gegebenenfalls Datum der Außerbetriebnahme des Aufzeichnungssystems

Die Meldepflicht gilt für alle Unternehmer – einschließlich Kleinunternehmer –, die elektronische Registrierkassen verwenden. Die Übertragung kann über das ELSTER-Formular per XML-Datei oder via ERiC-Schnittstelle erfolgen.

Im »Kassengesetz« findet sich zudem die umstrittene Belegausgabepflicht, also die Pflicht, dass alle Betriebe, die ihre Bargeldeinnahmen mittels elektronischer Kassen aufzeichnen, jedem Kunden einen Kassenzettel ausdrucken müssen – egal, ob er diesen haben möchte oder nicht. Ziel ist mehr Transparenz im Kampf gegen Steuerbetrug.

Union und SPD wollen dies im Rahmen des Bürokratieabbaus ändern und haben sich in ihrem Koalitionsvertrag vorgenommen:  »Wir schaffen die Bonpflicht ab. Für Geschäfte mit einem jährlichen Umsatz von über 100.000 Euro führen wir ab dem 01.01.2027 eine Registrierkassenpflicht ein.« Einen Zeitplan gibt es noch nicht.

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