Kassenabschlag sinkt wieder |
Der Kassenabschlag war im Zuge des GKVFinStG zeitweise erhöht worden. / © Shutterstock
Seit 2007 erhalten die Krankenkassen von den Apotheken auf Rx-Arzneimittel einen so genannten Kassenabschlag als Rabatt, der immer wieder mal angepasst wurde. An dieser Schraube drehte zuletzt das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG), das am 11. November 2022 in Kraft trat. Um das Milliardenloch der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu stopfen, sollten auch die Apotheken zur Kasse gebeten werden, so der Plan des Bundesgesundheitsministeriums (BMG).
Und so stieg der Abschlag vor rund zwei Jahren von 1,77 Euro auf zwei Euro, befristet auf zwei Jahre. Wie im Gesetz vorgesehen, läuft die Maßnahme zum 31. Januar 2025 aus. Die Preise in der Apothekensoftware werden laut dem Bundesverband Deutscher Apotheken-Softwarehäuser (ADAS) termingerecht angepasst, die Apotheken müssen sich also nicht selbst darum kümmern.
Die Erhöhung war in der Apothekenwelt als Affront gewertet worden; schließlich hatte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) die Apothekenteams beim Apothekertag im September 2022 in München noch für ihren Einsatz während der Coronapandemie gelobt und ihre Bedeutung für das Gesundheitssystem betont. Kurz darauf tauchte der Referentenentwurf zum GKVFinStG auf, der besagte Abschlagserhöhung enthielt.
ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening nannte die Sparpläne zulasten der Apotheken damals einen »Schlag ins Gesicht«. Mit den Zusatzbelastungen würden bewährte Versorgungsstrukturen aufs Spiel gesetzt, warnte auch der Deutsche Apothekerverband (DAV).
Tatsächlich stellte der Schritt für die Apotheken eine merkliche finanzielle Belastung dar; die ABDA bezifferte sie auf 120 Millionen Euro pro Jahr. Das BMG argumentierte damals, dass die Apotheken in der Pandemie ihre Umsätze steigern konnten und die vorgesehenen Sparmaßnahmen somit verkraften könnten. Die Apotheken hätten »einen erheblichen Mehrumsatz im Jahr 2021 in Höhe von 2,5 Milliarden Euro erzielt«, hieß es damals vom BMG. Insoweit werde die Erhöhung des Apothekenabschlags »als verhältnismäßig bewertet«.
Zwei Jahre und mehrere Inflationsspitzen später müssen die Apotheken nun also wieder etwas weniger an die Kassen abdrücken. Wie Sebastian Schwintek, Generalbevollmächtigter der Treuhand Hannover, der PZ erklärte, ergeben sich aus der Senkung pro Apotheke rund 7000 Euro mehr beim Rohertrag. Schwintek legt der Rechnung 0,19 Euro netto mehr pro Rx-Packung bei insgesamt rund 40.000 abgegebenen Packungen pro Durchschnittsapotheke in 2025 (ab Februar) zugrunde – Abweichungen inklusive.
Dass die Senkung einer Honorarerhöhung gleichkomme, hatte Bundesgesundheitsminister Lauterbach vor nicht allzu langer Zeit betont – im Zusammenhang mit dem geplanten Apotheken-Reformgesetz (ApoRG). Dort wurde die Rücknahme der Erhöhung festgehalten – obgleich diese ja bereits zuvor gesetzlich festgelegt worden war.
Die Apotheken waren nicht müde geworden, die Entlastung einzufordern, zuletzt hatte die ABDA ihre Forderung bekräftigt, nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) sein Urteil zur Skonti-Deckelung gesprochen hatte, das den Betrieben wiederum erhebliche Umsatzeinbußen beschert. Eine Lösung in der Arzneimittelpreisverordnung hatte Lauterbach zwar ebenfalls mit dem ApoRG versprochen, die Gesetzesvorlage ist aber dem Ampel-Aus zum Opfer gefallen.
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