Kassen wollen von Retaxationen absehen |
Cornelia Dölger |
17.04.2023 13:50 Uhr |
Was tun bei nicht verfügbaren Arzneimitteln? Während der Pandemie konnten Apotheken von Austauschfreiheiten profitieren. Derzeit gibt es aber ein Regelungsvakuum. Die Kassen wollen dennoch auf Retaxationen verzichten. / Foto: IMAGO/Eibner Europa
An Ostersamstag ist die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung ausgelaufen, die unter anderem regelte, wie Apotheken den Austausch nicht verfügbarer Rabattarzneimittel organisieren können. Anders als vor der Pandemie waren den Offizinen mit dieser Regelung deutlich mehr Freiheiten für den Austausch gestattet. Insbesondere schützte die Verordnung die Apotheken vor Retaxationen durch die Krankenkassen. Um diese Freiheiten zumindest bis Ende Juli zu verlängern, bevor dann einige von ihnen im für August geplanten Lieferengpass-Gesetz verstetigt werden sollen, packte die Ampelkoalition einen entsprechenden Änderungsantrag ins Gesetz zur Neustrukturierung der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD).
Dieses Gesetz passierte gerade noch rechtzeitig Bundestag und Bundesrat – und verfehlte die Frist an Ostersamstag dann doch, womit auch die nahtlose Verlängerung der Freiheiten verfehlt wurde. Der Grund: Das Gesetz erschien nicht rechtzeitig im Bundesgesetzblatt und steht dort bis heute nicht. Damit ist es auch noch nicht in Kraft. Die PZ-Anfrage nach den Gründen für die Verzögerung beantwortete das Bundesgesundheitsministerium (BMG) nicht, teilte allerdings mit, dass noch im April mit einer Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt zu rechnen sei. Das Problem ist nun, dass mit dem Auslaufen der Verordnung ohne die geplante Anschlussregelung die Apotheken automatisch auf die Vorgaben des Rahmenvertrags aus Vor-Pandemie-Zeiten zurückfallen, die bekanntlich deutlich strenger waren. Theoretisch droht ihnen damit auch eine Retaxation seitens der Kassen, wenn sie nicht verfügbare Rabattarzneimittel wie vom BMG geplant weiterhin flexibel austauschen. Doch nun gibt es Entwarnung.
Wie heute bekannt wurde, werden die Kassen trotz des Regelungsvakuums von Retaxationen absehen. Schon seit Gründonnerstag war dazu der Deutsche Apothekerverband (DAV) mit dem BMG im Gespräch. Das Ministerium forderte den GKV-SV in der Folge offiziell auf, »darauf hinzuwirken, dass die Krankenkassen von Retaxierungen absehen, wenn Apotheken nach den Übergangsregelungen verschriebene Arzneimittel austauschen«. Wie heute im ABDA-Newsroom zu lesen ist, kommen die Kassen dem nach: »Dieser ministeriellen Bitte wollen die Krankenkassen laut eigener Aussage nun nachkommen«, heißt es dort. Die erleichterten Übergangsregelungen können also angewendet werden.
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