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GKV-Finanzstabilisierungsgesetz

Kassen wollen Spargesetz nachbessern

Um die anhaltenden Ausgabenzuwächse in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abzufedern, hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) im November 2022 ein entsprechendes Spargesetz auf den Weg gebracht. Mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) müssen Pharmaindustrie und Apotheken verschiedene Instrumente zur Kostendämpfung hinnehmen. Den Kassen gehen die Einsparungen nicht weit genug.
Ev Tebroke
11.09.2023  16:30 Uhr
Langfristig wirksame strukturelle Einsparungen

Langfristig wirksame strukturelle Einsparungen

Aus Sicht des GKV-Spitzenverbands bedarf es weiterhin langfristig wirksamer Lösungen für Einsparungen. Solche für 2023 in Aussicht gestellten strukturellen Reformvorschläge zur nachhaltigen Stabilisierung der GKV-Finanzen seien bisher nicht präsentiert worden. Dem für 2023 anvisierten Einspargesamtziel von 1,5 bis 1,88 Milliarden Euro steht den Berechnungen der Kassen zufolge ein tatsächlicher Finanzentlastungseffekt von höchstens rund 1,38 Milliarden Euro gegenüber. Das wären den Verbandberechnungen zufolge etwa 117 Millionen Euro bis 502 Millionen Euro zu wenig. Für das Jahr 2024 stehe dem gewünschten Sparvolumen von 500 bis 880 Millionen Euro ein Entlastungseffekt von maximal bis 298,4 Millionen Euro gegenüber.

Vor dem Hintergrund, dass die Ausgaben im AMNOG-Markt jährlich um 2 Milliarden Euro anstiegen, würden allein für 2024 zusammengenommen Einsparungen in Höhe von rund 2,2 bis 2,6 Milliarden Euro notwendig. Und dies lediglich, um die Ausgabenbelastung im AMNOG-Bereich in der GKV stabil zu halten, so die Auswertung des Verbands.

 

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