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GKV-Stellungnahmen
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Kassen wollen pDL streichen und ihr Geld zurück

Die pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) haben bislang noch nicht die erhoffte Durchschlagskraft entwickelt. Die Regierung will sie ausweiten und gleichzeitig die Finanzierung umstellen. Die Kassen wollen sie dagegen am liebsten abschaffen und ihr eingezahltes Geld zurück. Aber geht das überhaupt?
AutorAlexander Müller
Datum 02.01.2026  13:30 Uhr
Kassen wollen pDL streichen und ihr Geld zurück

Mit dem Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) sollen fünf neue Angebote zusätzlich zu den etablierten fünf pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) eingeführt werden. Gleichzeitig soll die Option eingeführt werden, dass Ärztinnen und Ärzte pDL verordnen. Der bisherige pDL-Zuschuss in Höhe von 20 Cent pro abgegebene Rx-Packung soll aber in den Topf für Nacht- und Notdienste fließen.

Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) war noch nie ein großer Fan der pharmazeutischen Dienstleistungen. Am liebsten sähe man die pDL beim Kassenverband ganz abgeschafft, wie aus einer Stellungnahme an die »FinanzKommission Gesundheit« von Ende November hervorgeht.

Die Kommission soll für Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) Sparvorschläge erarbeiten, um finanziellen Spielraum für politische Vorhaben der Koalition zu schaffen und im ersten Schritt weitere Beitragssteigerungen zu vermeiden. Im März sollen erste Ergebnisse vorliegen.

Direktabrechnung mit den Kassen 

Der GKV-SV hat eine 77-seitige Stellungnahme an die Finanzkommission abgegeben und sich dabei auch zu den pDL geäußert. Der Kassenverband merkt an, dass im pDL-Topf inzwischen eine halbe Milliarde Euro ungenutzt liege. »Angesichts der GKV-Finanzlage sollte dieses Geld unmittelbar an die einzahlenden Krankenkassen zurückgeführt werden. Neue Dienstleistungen sollten direkt mit den Krankenkassen abgerechnet werden. Die gesetzliche Bestimmung konkreter Leistungen sollte aufgegeben werden«, so die GKV-Forderung.

Konkret soll die Abgabe für pharmazeutische Dienstleistungen in § 3 AMPreisV komplett gestrichen werden. In § 129 Abs. 5e SGB V soll Kassen die Möglichkeit eröffnet werden, für ihre Versicherten pharmazeutische Dienstleistungen zu vereinbaren. Und: Über die »Rückführung des Fondsvolumens an die Einzahlenden zum Stichtag« wollen die Krankenkassen ihr Geld zurück. Circa 550 Millionen Euro könnte das einmalig in die Kassen spülen. Weitere Einsparungen von bis zu 170 Millionen Euro jährlich könnten abhängig von den neu vereinbarten Dienstleistungen generiert werden.

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