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GKV-Stellungnahmen
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Kassen wollen pDL streichen und ihr Geld zurück

Die pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) haben bislang noch nicht die erhoffte Durchschlagskraft entwickelt. Die Regierung will sie ausweiten und gleichzeitig die Finanzierung umstellen. Die Kassen wollen sie dagegen am liebsten abschaffen und ihr eingezahltes Geld zurück. Aber geht das überhaupt?
AutorAlexander Müller
Datum 02.01.2026  13:30 Uhr

Mit dem Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) sollen fünf neue Angebote zusätzlich zu den etablierten fünf pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) eingeführt werden. Gleichzeitig soll die Option eingeführt werden, dass Ärztinnen und Ärzte pDL verordnen. Der bisherige pDL-Zuschuss in Höhe von 20 Cent pro abgegebene Rx-Packung soll aber in den Topf für Nacht- und Notdienste fließen.

Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) war noch nie ein großer Fan der pharmazeutischen Dienstleistungen. Am liebsten sähe man die pDL beim Kassenverband ganz abgeschafft, wie aus einer Stellungnahme an die »FinanzKommission Gesundheit« von Ende November hervorgeht.

Die Kommission soll für Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) Sparvorschläge erarbeiten, um finanziellen Spielraum für politische Vorhaben der Koalition zu schaffen und im ersten Schritt weitere Beitragssteigerungen zu vermeiden. Im März sollen erste Ergebnisse vorliegen.

Direktabrechnung mit den Kassen 

Der GKV-SV hat eine 77-seitige Stellungnahme an die Finanzkommission abgegeben und sich dabei auch zu den pDL geäußert. Der Kassenverband merkt an, dass im pDL-Topf inzwischen eine halbe Milliarde Euro ungenutzt liege. »Angesichts der GKV-Finanzlage sollte dieses Geld unmittelbar an die einzahlenden Krankenkassen zurückgeführt werden. Neue Dienstleistungen sollten direkt mit den Krankenkassen abgerechnet werden. Die gesetzliche Bestimmung konkreter Leistungen sollte aufgegeben werden«, so die GKV-Forderung.

Konkret soll die Abgabe für pharmazeutische Dienstleistungen in § 3 AMPreisV komplett gestrichen werden. In § 129 Abs. 5e SGB V soll Kassen die Möglichkeit eröffnet werden, für ihre Versicherten pharmazeutische Dienstleistungen zu vereinbaren. Und: Über die »Rückführung des Fondsvolumens an die Einzahlenden zum Stichtag« wollen die Krankenkassen ihr Geld zurück. Circa 550 Millionen Euro könnte das einmalig in die Kassen spülen. Weitere Einsparungen von bis zu 170 Millionen Euro jährlich könnten abhängig von den neu vereinbarten Dienstleistungen generiert werden.

Kassen sehen pDL bei Ärzten

Mit anderen Worten: Die Kassen wollen eigentlich gar kein Geld mehr für pDL ausgeben – auch nicht für neue Leistungen. So heißt es in der Stellungnahme auch: »Die Streichung der bisherigen pharmazeutischen Dienstleistungen könnte bei fehlender Folgevereinbarung durch Krankenkassen mit Apotheken dazu führen, dass Versicherte Dienstleistungen nicht mehr in Apotheken erhalten. Gleichartige Leistungen werden jedoch auch von Ärztinnen und Ärzten angeboten.«

Doch die wiederholt von den Kassen vorgetragene Forderung nach Rückführung der Gelder aus dem pDL-Topf übersieht mehrere praktische Probleme. Zum einen handelte es sich mitnichten ausschließlich um GKV-Gelder, da auch die Private Krankenversicherung in den Topf einzahlt. Zweitens ließe sich beim Nacht- und Notdienstfonds (NNF), der das Geld verwaltet, gar nicht nachvollziehen, über welche Kasse wie viel Geld eingeflossen ist. Denn die Rechenzentren melden zwar die Summe, aber nicht aufgegliedert nach Krankenkassen.

Selbst bei den Kassen selbst dürfte das schwierig werden, weil Versicherte mitunter die Kasse wechseln und stichtagsgenau nachvollzogen werden müsste, in wessen Namen die 20 Cent bei einer Abgabe eingezahlt wurden. Der Gesetzgeber ist neben der politischen Überzeugung wohl auch aufgrund dieser technischen Hürden bislang nicht auf die Forderung der Kassen eingegangen.

GKV-Stellungnahme zum ApoVWG

Der GKV-SV hatte sich dagegen schon in der Stellungnahme zum ApoVWG kritisch zu pDL geäußert. Diese hätten sich entgegen der gesetzgeberischen Intention »als Nischenthema« erwiesen. Insofern sei die Schaffung neuer pharmazeutischer Dienstleistungen nicht nachvollziehbar, da sie neue Ausgaben generierten – ohne Evidenz für deren Bedarf oder Versorgungsnutzen.

»Vor dem Hintergrund der angespannten finanziellen Lage hält der GKV-Spitzenverband seine Forderung einer Rückführung der Mittel an die Krankenassen aufrecht«, hieß es auch in der Stellungnahme zum ApoVWG. Für die Umwidmung des Zuschlags für Notdienste sehen die Kassen ebenfalls keinen Bedarf. Da die pDL weiter erstattet werden sollen – vorerst aus dem gut gefüllten Topf – befürchten die Kassen zusätzliche Ausgaben für pDL, wenn der Topf aufgebraucht ist.

Tatsächlich steigen die Abrufzahlen und lagen zuletzt rund 20 Prozent über Vorjahresniveau. Gleichwohl fließt immer noch mehr Geld in den pDL-Topf, als von den Apotheken umgesetzt wird.

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